SLUBlog

Permalink

SLUB bewahrt weiterhin Wettiner Schätze

 

Der Freistaat Sachsen und das Haus Wettin A.L. haben eine abschließende gütliche Einigung zu Restitutions- und sonstigen Ansprüchen bezüglich früherer Wettiner Gegenstände im Freistaat Sachsen erzielt. Der Vergleichsvertrag wurde am 17. Juli 2014 von beiden Seiten unterzeichnet.

Nachdem eine rechtliche Einigung über die Porzellane bereits im Oktober 2006 und Februar 2011 erreicht werden konnte, wird mit diesem Vertrag auch bezüglich aller sonstigen beweglichen Gegenstände aus dem früheren Eigentum des Hauses Wettin A.L. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden geschaffen.

Es war und ist ausdrücklicher Wunsch des Hauses Wettin A.L., dass die verhandelten Gegenstände in den Einrichtungen des Freistaates Sachsen verbleiben.

Verhandelt wurde über ca. 10.000 Gegenstände, darunter ca. 8.500 Bücher und Handschriften mit Schwerpunkt in der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und Gegenstände der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, insbesondere aus folgenden Sammlungsbereichen: Gemäldegalerie Alte Meister, Galerie Neue Meister, Grünes Gewölbe, Kunstgewerbemuseum, Kupferstich-Kabinett und Rüstkammer.

Die Ansprüche des Hauses Wettin A.L. werden nunmehr abgegolten durch

  • die Zahlung von 4.825.000 EUR,
  • die Herausgabe von 1.312 Buch-Dubletten (Druckwerke, die in den Sammlungsbereichen des Freistaates mehrfach vorhanden sind, so dass durch die Herausgabe kein unwiederbringlicher Verlust eintritt) sowie
  • die Herausgabe von weiteren, aus Sicht des Freistaates Sachsen verzichtbaren, Gegenständen aus dem Kunstgewerbemuseum und der Rüstkammer der Staatlichen Kunstsammlungen (11 Positionen).

Die nunmehr endgültige und abschließende Einigung gilt für den Freistaat Sachsen insgesamt, also für alle seine Einrichtungen und privaten Rechtssubjekte, an denen er beteiligt ist. 

"Zu den prominentesten Büchern und Handschriften Wettiner Provenienz, die in der SLUB verbleiben, gehören Bücher aus der Dante-Bibliothek König Johanns oder Musikhandschriften aus dem Besitz der Kaisertochter Maria-Antonia. Diese Kulturgüter haben einen unschätzbaren Wert für Sachsen. Möglich wurde der Vergleich durch intensive vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geförderte Provenienzrecherchen der SLUB", so Prof. Thomas Bürger, Generaldirektor der SLUB.

1 Kommentar(e)

  • Anton Weber
    23.07.2014 16:50
    geldgieriger Adel

    Die wievielte "gütliche Einigung" des Freistaates Sachsen mit den Wettinern ist das eigentlich und wann kommt die nächste?? Im Jahr 1999 wurde ein Vertrag geschlossen, wonach das Haus Wettin 6000 Kunstwerke aus den 1945 enteigneten königlichen Sammlungen zurück erhielt und für weitere 12 000 Stück mit elf Millionen Mark entschädigt wurde. Das ist nun 15 Jahre her und das Geld sicher aufgebraucht, also stellt man Nachforderungen in unverschämter Höhe und das Land Sachsen rückt prompt einen beachtlichen Teil des Tafelsilbers heraus, 5 Millionen Euro sind schließlich kein Pappenstiel. Würde mich nicht wundern, wenn in ein paar Jahren wieder Nachforderungen gestellt werden...

Kommentar

Kontakt

Kommentar

Absenden