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Mehr Sicherheit für Ihre Notebooks. Ausleihbare Kensington-Schlösser

Es sind oft die kleinen Dinge, die den Arbeitsalltag erleichtern und eine Bibliothek in der Summe so richtig gut machen. Schon im Sommer 2009 hatten wir an unseren Arbeitstischen Sicherheitsbügel anbringen lassen, an denen Sie Ihr Notebook/Laptop anschließen können. Da es seitdem nicht mehr an Befestigungsmöglichkeiten, wohl aber gelegentlich an Schlössern fehlt, gibt es an den Info-Punkten der Zentralbibliothek und der Bereichsbibliothek DrePunct seit einigen Wochen auch Kensington-Schlösser zum Ausleihen.

Vorschläge für ähnliche Alltagshilfen nehmen wir immer gern entgegen - zumal, wenn sie so preiswert umzusetzen sind wie die Ausleihe der Diebstahlsicherung ;-).

11 Kommentar(e)

  • Jakob
    03.11.2011 11:23
    @Notebook-Sicherung II

    Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, diese Plätze generell noch nachzurüsten - denn gerade wenn es voll ist in der SLUB, setzt man sich auch mal neben einen PC...

  • Jakob
    28.10.2011 13:03
    Befestigungsmöglichkeiten

    Lieber Herr Bonte,

    leider fehlt es doch an Befestigungsmöglichkeiten: Z. B. unten in der Germanistik sind nicht alle Arbeitsplätze mit diesen Bügeln versehen (und um die Lampe wickeln ist etwas nutzlos), ebenso könnten die Arbeitsplätze in der ERZW nachgerüstet werden...

    Vielleicht sind ja noch ein paar Euro dafür übrig?

    • Achim Bonte (SLUB Dresden)
      02.11.2011 08:53
      @Notebook-Sicherung II

      Lieber Jakob,

      in der Germanistik gibt es tatsächlich einen Tisch, an dem die Bügel fehlen. Den rüsten wir nach. Auf dem Tisch standen bis vor kurzem PCs. Arbeitsplätze mit hauseigenen Rechnern hatten wir bei der Nachrüstung ausgespart.

    • Achim Bonte (SLUB Dresden)
      28.10.2011 17:12
      @Notebook-Sicherung

      Lieber Jakob,

      dass wir in der Zentralbibliothek noch nicht durch sein sollten, wundert mich. Dem gehen wir nach. Geld ist bei uns NIE übrig ;-). Gleichwohl werden wir auch den Vorschlag zur ZB Erziehungswissenschaft bedenken. Danke!

  • Thomas
    12.05.2011 10:47
    Verleih im DrePunct

    Leider ist eine Ausleihe im DrePunct erst dann möglich, wenn der Infopunkt besetzt ist. Die Mitarbeiterin an der Ausleihe wusste nicht einmal, dass die SLUB die Schlösser anbietet.

    • Thomas
      13.05.2011 19:36
      Danke

      Ich wollte nur kurz danke sagen, dass ihr das so schnell umgesetzt habt. Mach weiter so!

    • Dagmar Wohlfarth (SLUB)
      12.05.2011 12:42
      Verleih im DrePunct

      Hallo Thomas,
      vielen Dank für den Hinweis. Das können wir wirklich besser organisieren. Ab sofort gibt es im DrePunct Kensington-Schloss und WLAN-Adapter an der Ausleihtheke ab 9.00 Uhr.

  • René
    06.04.2011 22:26
    Aushang?

    Ich halte einen Aushang, der darüber informiert, für angebracht. Nach den Notebookdiebstählen 2009 wurden die Geräte besser gesichert, seitdem sind aber neue studentische Generationen da und lassen regelmäßig ihre Geräte für längere Zeit unbeaufsichtigt und unabgeschlossen rumliegen.

    Man könnte annehmen, das sind alles Altgeräte mit unwichtigen Daten …

    • Achim Bonte (SLUB Dresden)
      07.04.2011 09:10
      @Hinweis auf Diebstahlsgefahr

      Hallo René,

      vielen Dank für den Vorschlag. Da regelmäßige Durchsagen wie bei der Bahn nicht in Frage kommen, sind tatsächlich nur Aushänge oder Bildschirmanzeigen denkbar...

  • richie
    06.04.2011 22:25
    Versicherung

    Eine Frage bezüglich der Kensington-Schlösser: Wenn das eigene Notebook, welches mit einem (mitgebrachten oder ausgeliehenen) Kensington-Schloss gesichert wurde, entwendet wird, kann man dann irgendeinen Schadensersatzanspruch geltend machen oder dienen die Schlösser nur der "Beruhigung"? Die Sache ist ohne jede Sicherung natürlich eindeutig (oder doch nicht?).

    Mit freundlichen Grüßen

    • Achim Bonte (SLUB Dresden)
      07.04.2011 08:56
      @Haftung für Notebooks u.a.

      Hallo richie,

      wir wollen Ihnen helfen, Ihre Wertgegenstände möglichst gut zu sichern, schließen aber jede Haftung aus. Das Anschließen des Notebooks könnte Ihnen aber ggf. gegenüber Ihrer eigenen Versicherung einen besser begründeten Anspruch verschaffen. In § 10.1 unserer Haus- und Benutzungsordnung ist das geregelt: "Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, selbst auf mitgeführte Gegenstände zu achten. Die SLUB haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Räumlichkeiten der Bibliothek mitgebracht werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Gegenstände, die in Schließfächern oder Buchboxen aufbewahrt werden; für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten wird ebenfalls nicht gehaftet."