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Der Sächsische Landtag zur SLUB. Ein Ansporn

Nach der ersten Lesung des Entwurfs am 30. Juni 2011 und einer öffentlichen Expertenanhörung am 5. Dezember hat der Sächsische Landtag kurz vor Ostern den Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Sächsisches Bibliotheksgesetz in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt. Da inzwischen das Plenarprotokoll der Sitzung online verfügbar ist, können Sie die Argumente der einzelnen Fraktionen selbst lesen und bewerten (s. S. 5291 ff.). Der Gesetzentwurf der Grünen benannte vor allem konkrete Mindeststandards für die Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken und verpflichtete den Freistaat, sich finanziell an deren Umsetzung zu beteiligen.

 

Wie immer man das Scheitern eines eigenständigen Bibliotheksgesetzes in Sachsen bewerten mag: Für die SLUB bleibt als ermutigender Ertrag, dass sie im gesamten Verfahren von allen Fraktionen überaus freundlich betrachtet wurde. Die abschließende Feststellung der Wissenschaftsministerin verdient, wörtlich zitiert zu werden: Die SLUB habe "im Bereich der Wissenschaftlichen Bibliotheken gezeigt, wie durch gemeinsame Zielvereinbarungen und konsequente Zusammenarbeit hervorragende Fortschritte erzielt werden können. Speziell beim notwendigen Ausbau der digitalen Informationsdienste kann die SLUB auch für die Öffentlichen Bibliotheken in Sachsen ein wichtiges Koordinierungs- und Servicezentrum sein." In der Tat wird es angesichts des dynamischen Medienwandels die Aufgabe besonders der großen Einrichtungen sein, bei der notwendigen Reorganisation der öffentlich-rechtlichen Informationslandschaft die Impulse zu setzen und konkrete Unterstützung zu leisten. Die SLUB ist dazu bereit.

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