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„Wir wollen unser Theil fordern“ – „Frauen-Zeitung“ nun digital verfügbar

Vor genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen bei der Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung erstmals ihre Stimme abgeben und sich selbst zur Wahl stellen. Bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war das im November 1918 im Reichswahlgesetz verankerte Frauenwahlrecht von Einzelnen gefordert und von der deutschen Frauenbewegung lange und mühsam erkämpft worden.

Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters und ihre „Frauen-Zeitung“

Zu den prägenden Figuren der deutschen Frauenbewegung zählt Louise Otto-Peters (1819-1895). In ihren Schriften setzte sie sich für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Zu ihren gesellschaftspolitischen Forderungen gehörten gleiche Bildungsmöglichkeiten und damit auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Frauen sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiterschaft. Außerdem war sie eine derjenigen, die sich schon früh für die Teilhabe der Frauen an politischen Entscheidungsprozessen engagierten. So schreibt sie beispielsweise 1849 in der von ihr herausgegebenen „Frauen-Zeitung“ an die Frauen gerichtet:

„Wir wollen unser Theil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwickelung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbstständigkeit im Staat.“ („Frauen-Zeitung“ vom 21. April 1849)

Die „Frauen-Zeitung“ hatte Louise Otto-Peters 1849 als Sprachrohr für die Interessen der Frauen gegründet. Die erste Ausgabe erschien am 21. April als „Probe-Nummer“ unter dem Motto „Dem Reich der Freiheit werb‘ ich Bürgerinnen!“. In ihrer programmatischen Einleitung zum ersten Heft appelliert Otto-Peters an „gleichgesinnte Schriftstellerinnen und Schriftsteller“, die Zeitung mit Beiträgen zu unterstützen, zugleich bittet sie die „armen Arbeiterinnen“ um Zuschriften, da insbesondere auch deren Anliegen an die Öffentlichkeit gelangen sollten. Dass dieser Aufruf nicht ungehört blieb, zeigen die in der „Frauen-Zeitung“ veröffentlichten Leserbriefe. Neben Artikeln, aktuellen Meldungen, Rezensionen und belletristischen Texten bildeten diese einen wichtigen Teil der Zeitung.

„Frauen-Zeitung“ nun digital verfügbar

Rund 170 Jahre später ist die „Frauen-Zeitung“ als Digitalisat nun auch online zugänglich. Die zugrunde liegenden Originale stammen aus der SLUB Dresden, in deren Bestand sich die ersten beiden Jahrgänge der Zeitung finden, und der Stadtbibliothek Mainz, welche die anderen Ausgaben für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt hat. Über das von der SLUB koordinierte Landesdigitalisierungsprogramm konnten die Hefte digitalisiert und virtuell zusammengeführt werden. Alle, die sich forschend oder rein interessehalber mit den Inhalten der „Frauen-Zeitung“ auseinandersetzen möchten, können diese nun jederzeit in den Digitalen Sammlungen der SLUB einsehen.

Weiterführende Informationen

> Zur Pressemitteilung
> Die Frauen-Zeitung in den Digitalen Sammlungen der SLUB

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