SLUBlog

Permalink

Wiedereinführung Fernleihgebühr

Ab April 2025 wird die Fernleihgebühr wieder eingeführt. Hier erfahren Sie, aus welchen Gründen dies notwendig ist und worauf Sie bei zukünftigen Fernleihbestellungen achten sollten.

mehrere Bücher davor rotes Textfeld mit der Aufschrift Fernsehgebühr

Warum wird die Gebühr wieder eingeführt?

Im Jahr 2019 entschloss sich die SLUB, wie fast alle wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland, aus wissenschaftspolitischen Gründen die Lizenzierung von Zeitschriften des Verlags Elsevier auszusetzen. Damit unterstützte sie die Verhandlungen der DEAL-Gruppe, die Ende 2023 zum erfolgreichen Abschluss eines Open-Access Transformationsvertrags führten. Um während der lizenzfreien Jahre den Zugriff auf Inhalte der Zeitschriften ohne finanzielle Mehraufwendungen für unsere Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen, verzichteten wir seit 2019 auf die Fernleihgebühr in Höhe von 1,50 €.

Nachdem die Zeitschriften des Verlags Elsevier wieder zugänglich sind und gleichzeitig die aktuelle Haushaltslage des Freistaats Sachsen auch die SLUB Dresden zu Einsparungen zwingt, sind wir nicht mehr in der Lage die Übernahme der Fernleihgebühr in Höhe von 1,50 € pro Bestellung zu ermöglichen. Daher müssen wir die Fernleihgebühr für Bestellungen aller angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer zum 01. April 2025 reaktivieren, so dass Fernleihbestellungen für Sie wieder kostenpflichtig werden.

In welchem Fall müssen Sie die Gebühr bezahlen?

Der Fernleihservice ist ein Hunderte Bibliotheken übergreifendes Angebot. Er ist bundesweit durch die Leihverkehrsordnung (LVO) geregelt.

Dort ist festgelegt, dass die Fernleihgebühr eine erfolgsunabhängige Gebühr ist, welche für jede ausgelöste Bestellung erhoben wird. Das bedeutet, dass sie auch dann zu bezahlen ist, wenn eine Bestellung nicht positiv bearbeitet werden kann (wenn das von Ihnen bestellte Medium nicht lieferbar ist).

Kosten für Bestellungen, die als Papier-Kopie ausgegeben werden, können preislich abweichen.

Alle Regelungen zu den Kosten von Fernleihbestellungen finden Sie in der Gebühren- und Entgeltordnung der SLUB, Abs. 2 Fernleihe

Was müssen Sie bei zukünftigen Bestellungen beachten?

Ebenfalls wurde in der Leihverkehrsordnung festgelegt, dass eine Fernleihe nicht möglich ist, wenn in einer Bibliothek am gleichen Ort, also hier in Dresden, das gewünschte Medium (z. B. Buch, Aufsatz) vorhanden ist.

  • Daher: Bitte prüfen Sie, bevor Sie eine Fernleihbestellung auslösen, ob das gewünschte Medium in einer anderen Bibliothek in Dresden verfügbar ist. Wenn dem so ist, lösen Sie keine Fernleihe aus, sondern wenden sich an diese Bibliothek.
  • Es gilt nach wie vor, dass es nicht möglich ist eine Fernleihbestellung für ein Medium auszulösen, das sich im Bestand der SLUB befindet, aktuell jedoch ausgeliehen oder reserviert ist.
  • Lösen Sie bitte keine Fernleihbestellungen doppelt aus. Für beide Bestellungen werden Gebühren berechnet, aber nur eine wird realisiert.
  • Nicht alle in anderen Bibliotheken nachgewiesenen Medien stehen grundsätzlich auch für die Fernleihe zur Verfügung. Letztendlich entscheidet jede Bibliothek, ob sie bestellte Medien in die Fernleihe gibt.

Zusammenfassung: Bestellen Sie keine Bücher, welche in einer anderen Bibliothek in Dresden verfügbar sind, ausgeliehen, oder reserviert sind und lösen Sie keine doppelten Bestellungen aus.

Wo sehen Sie Ihre Bestellungen?

Ausgelöste Fernleihbestellungen werden in Ihrem Benutzerkonto aufgelistet. Sobald die Bestellung zur Abholung bereitliegt, werden Sie darüber informiert.

Noch Fragen?

Unser Fernleihteam hilft Ihnen gern weiter:

Tel.: +49 351 4677-430
E-Mail: fernleihe@slub-dresden.de
Individueller Beratungstermin: Wissensbar der Fernleihe

Creative Commons Lizenzvertrag

Dieser Artikel ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz

0 Kommentar(e)