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Notwendige Sparmaßnahmen ab April 2025: Kürzung von Öffnungszeiten und Wiedereinführung der Fernleihgebühr

Die schwierige Haushaltslage im Freistaat Sachsen und damit verbundene Sparauflagen zwingen auch die SLUB zu Einsparungen. In einem ersten Schritt werden zum 1. April 2025 zwei Maßnahmen wirksam. Die wichtigsten Informationen dazu gibt es hier im SLUBlog.

Nutzende beim Lernen im Lesesaal der SLUB

Nutzende im Großen Lesesaal der SLUB. Foto: Crispin-Iven Mokry

Sachsen muss im Doppelhaushalt 2025/2026 eine Deckungslücke von 4,3 Milliarden Euro schließen. Die daraus resultierende schwierige Haushaltslage hat auch Auswirkungen auf die SLUB, die als Staatsbetrieb zum Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gehört. Noch ist der Doppelhaushalt nicht durch den Landtag verabschiedet, aber bereits jetzt gibt es Sparvorgaben, auf die auch die SLUB reagieren muss. Daher werden in einem ersten Schritt ab 1. April 2025 zwei Maßnahmen wirksam:

SLUB Zentralbibliothek schließt nachts eine Stunde früher

Jede Stunde, die die SLUB geöffnet hat, verursacht Kosten, die in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind. Angesichts der Sparvorgaben müssen wir nun an dieser Stelle reagieren und verkürzen die reguläre Öffnungszeit der SLUB Zentralbibliothek ab 1. April 2025 zunächst um eine Stunde in der Nacht: Die ZB hat dann bis auf weiteres von Montag bis Samstag von 8:00 bis 23:00 Uhrgeöffnet. Sonntags bleibt der größte SLUB-Standort wie gewohnt von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und in den Prüfungszeiten bis 20 Uhr. Auch die Öffnungszeiten der anderen SLUB-Standorte bleiben bis auf Weiteres unverändert.

Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten aller SLUB-Standorte finden Sie hier im Überblick. Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich 31. März 2025 die verkürzten Sonderöffnungszeiten in der Semesterpause gelten.

Fernleihgebühr wird wieder eingeführt

Seit 2019 hat die SLUB die Kosten, die bei einer Fernleihe anfallen, für angemeldete Nutzende ausgesetzt. Hintergrund war der damalige Boykott der Elsevier-Zeitschriften im Kontext der bundesweiten Lizenzverhandlungen. Um während der lizenzfreien Jahre den Zugriff auf Inhalte der Zeitschriften ohne finanzielle Mehraufwendungen für unsere Nutzenden zu ermöglichen, verzichteten wir auf die Fernleihgebühr. Da wir die Elsevier-Zeitschriften inzwischen wieder regulär lizenzieren und die aktuelle Haushaltslage (siehe oben) uns zugleich zu Einsparungen zwingt, sind wir finanziell nicht mehr in der Lage, die Fernleihgebühr in Höhe von 1,50 € pro Bestellung zu übernehmen. Daher müssen wir die Fernleihgebühr für Bestellungen aller angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer zum 1. April 2025 reaktivieren, so dass Fernleihbestellungen wieder kostenpflichtig werden. Ausführliche Informationen finden Sie auch hier im SLUBlog.

 

Sie haben Fragen zur Verkürzung der Öffnungszeiten oder zur Wiedereinführung der Fernleihgebühr? Kontaktieren Sie uns gern!

E-Mail: information(at)slub-dresden.de
Telefon: Servicetheke (Information und Ausleihe): Tel.: +49 351 4677-390

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