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Ein neues Mahndepot am Japanischen Palais: Die SLUB Dresden gedenkt der Folgen der NS-Diktatur

Anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges und der NS-Diktatur wurde im November 2025 am ehemaligen Sitz der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden ein Mahndepot verlegt. Es erinnert an die Zerstörung von Kunst und Kultur, aber auch an die Verdrängung von Jüdinnen und Juden aus dem öffentlichen Leben.

Foto des Mahndepots: Plakette mit Aufschrift Ort 72

Ort 72 am Palaisplatz 11 in Dresden, dem ehemaligen Sitz der Sächsischen Landesbibliothek (SLUB)

Mit dem Kunst- und Geschichtsprojekt „Gravuren des Krieges – Mahndepots in Dresden“ soll an die Folgen des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Diktatur in der Stadt erinnert werden. An Orten, die während des Zweiten Weltkriegs in Dresden eine besondere Rolle gespielt haben, werden Edelstahlhülsen in den Boden eingelassen. Sie enthalten einen kurzen Text über die Geschichte des Ortes und ein Foto, das seinen aktuellen Zustand zeigt. Seit dem Start des Projekts im Jahr 2001 wurden mehr als 60 Mahndepots verlegt und damit ebenso viele Orte als Schauplätze des Nationalsozialismus markiert. Nun kommt im 80. Jahr nach dem Ende des Krieges mit dem Japanischen Palais als Sitz der ehemaligen Sächsischen Landesbibliothek als Ort 72 ein weiterer hinzu.

Im Nationalsozialismus waren deutsche Bibliotheken keine unschuldig Beteiligten. Sie waren in die NS-Propaganda eingebunden, mussten NS-Literatur bevorzugt zur Verfügung stellen, setzten Verordnungen des Staates ihr Personal, die Nutzenden und die Kulturpolitik betreffend um, sie profitierten von den Enteignungen politischer Gegner:innen, von Jüdinnen und Juden. Und schließlich bekamen Bibliotheken die Folgen des von NS-Deutschland angezettelten Weltkriegs unmittelbar zu spüren: durch die Zerstörung von Gebäuden bei Bombenangriffen, durch die Vernichtung von Beständen im Feuer oder den Verlust von Büchern durch Abtransport der Alliierten. All dies gilt auch für die damalige Sächsische Landesbibliothek – an ihrem Sitz, dem Japanischen Palais in Dresden, werden die NS-Diktatur und deren Folgen offensichtlich.

Das Japanische Palais am heutigen Palaisplatz 11 war von 1786 bis 1945 der Sitz der Sächsischen Landesbibliothek, einer Vorgängerin der heutigen SLUB Dresden. Von 1925 bis 1935 war das Gebäude renoviert und umgebaut worden, wodurch die Landesbibliothek zu einer der modernsten Bibliotheken in Deutschland wurde. Schon damals standen den Nutzenden hunderttausende Bücher, Handschriften, Karten und Noten zur Verfügung. Sie konnten bestellt, im Lesesaal betrachtet, ausgeliehen und mit nach Hause genommen werden. Das 1935 eröffnete Buchmuseum bot die Kostbarkeiten des Hauses zum Beschauen und Bestaunen an. Auch die heute vor dem Klemperer-Saal stehende Kopie der Goethe-Büste von Pierre Jean David d’Angers (1788–1856) gehörte bereits damals zum Inventar. Sie war ein Geschenk des Künstlers an die im 19. Jahrhundert noch Königliche Öffentliche Bibliothek heißende Einrichtung.

Mit Beginn der nationalsozialistischen Diktatur am 30. Januar 1933 wurden auch in der Landesbibliothek sukzessive NS-Maßnahmen umbesetzt. Eine der ersten betraf auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7. April 1933) das Personal. Damit sollten alle ideologisch missliebigen Mitarbeiter:innen, das heißt vor allem Mitglieder der Sozialdemokratischen und der Kommunistischen Partei Deutschlands (SPD, KPD) sowie auch Jüdinnen und Juden aus ihren Anstellungen verdrängt werden. Von dem Gesetz betroffen waren in der Landesbibliothek zwei Mitarbeiterinnen: die Angestellten Anna Löwenthal (1902–1967) und Lucie Walter (1895–1961). Beide hatten auf einem entsprechenden Fragebogen von 1933 angegeben, dass sie der jüdischen Religion angehörten. Sie wurden Ende August 1933 entlassen. Nach der Verschärfung der Maßnahmen gegen jüdische Bürger:innen konnten die Frauen nach Nordamerika bzw. Palästina emigrieren. Viele ihrer Familienmitglieder starben jedoch in den Konzentrationslagern.

Bereits vor und verstärkt mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurden Luftschutzübungen durchgeführt und Bestände zur Sicherheit ausgelagert. Keine dieser Maßnahmen konnte verhindern, dass das Japanische Palais in der Nacht vom 13. zum 14. Februar 1945 von Bomben getroffen wurde und ausbrannte. Ein großer Teil der Bestände ging dadurch verloren oder wurde schwer beschädigt; hunderttausende Bände transportierte außerdem die sogenannte sowjetische Trophäenkommission ab.

Mit der Verfolgung von Personen und Institutionen, die die Nationalsozialisten zu ihren Gegner:innen erklärten, ging auch deren Enteignung einher. Dies betraf Immobilien und Mobilien gleichermaßen. In diesem Zusammenhang profitierte auch die Sächsische Landesbibliothek von der NS-Verfolgung, denn sie erhielt bald nach Beginn der NS-Diktatur Überweisungen von enteigneten Personen und Institutionen, so zum Beispiel von Freimaurerlogen in Meißen und Bautzen.

Zur Ideologie des Nationalsozialismus gehörte vor allem der Antisemitismus, der sich auch in Gesetzen und Verordnungen wie den Nürnberger Gesetzen und dem Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 manifestierte. Diese legitimierten die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, indem sie definierten, wer als jüdisch zu gelten hatte bzw. wer Bürger:in des Deutschen Reiches war. Betroffen davon waren nicht nur diejenigen, die sich selbst an Jüdin oder Jude sahen, sich mit der jüdischen Kultur, Tradition bzw. Religion identifizierten, sondern z.B. auch Atheist:innen, Katholik:innen, Protestan:innen, die einzig aufgrund jüdischer Vorfahr:innen zu Jüdinnen oder Juden erklärt wurden. Mit den Nürnberger und weiteren Gesetzen sollten alle diese Personen nicht nur diskriminiert, sondern allmählich aus dem öffentlichen Leben und Bewusstsein verdrängt werden. Eine der Maßnahmen war, sie aus dem Benutzerkreis von Bibliotheken auszuschließen. Nach dem Pogrom vom 9. November 1938 war als jüdisch deklarierten Menschen zunächst die Nutzung wissenschaftlicher Bibliotheken verboten, ab 1941 blieb ihnen darüber hinaus auch der Zutritt zu öffentlichen Büchereien verwehrt. In Unterlagen der Sächsischen Landesbibliothek zeichnet sich ein Ausschluss allerdings schon seit 1936 ab. Bereits am 3. August 1935 und somit mehr als einen Monat vor Verabschiedung der Nürnberger Gesetze und des Reichsbürgergesetzes hatte Martin Bollert als Direktor der Landesbibliothek beim Sächsischen Ministerium für Volksbildung angefragt, „ob Nichtariern Benutzung der Bibliothek verwehrt werden solle“. Im August 1936 erließ das Ministerium schließlich eine Verordnung: „Durch entsprechende Anweisung an den Einlaßdienst und das Aufsichtspersonal ist dafür Sorge zu tragen, daß politisch unzuverlässigen Personen das Betreten des Lesesaals der sächsischen Landesbibliothek untersagt wird. Unter diese Anordnung fallen auch Juden.“ Die Landesbibliothek verzeichnete nach eigenen Angaben in dieser Zeit nur etwa zehn „jüdische Nutzer“, darunter der Romanist Victor Klemperer (1881–1960), der Musikwissenschaftler Richard Engländer (1889–1966), der Kunsthistoriker Cornelius Gurlitt (1850–1938) und der Rechtsanwalt Walter Brinitzer (1893–1945). Letzterer bat im Oktober 1936 um die Möglichkeit, nicht ausleihbare Bücher in einem separaten Raum einsehen oder sie ausnahmsweise nach Hause ausleihen zu dürfen. Der Bitte wurde nicht stattgegeben.

Wie Brinitzer erging es auch Victor Klemperer als Nutzer der Landesbibliothek. Am 3. Dezember 1938 notierte dieser in sein Tagebuch: „Gestern Nachmittag auf der Bibliothek der Ausleihbeamte, […] Mann mittlerer Stellung und Jahre, Stahlhelmer, […]: ich solle doch mit ihm in das hintere Zimmer kommen. So hatte er mir vor einem Jahr das Verbot des Lesesaals angezeigt, so zeigte er mir jetzt das gänzliche Verbot de[r] Bibliothek, also die absolute Mattsetzung an.“ Klemperers Tagebücher, die als eines der wichtigsten Zeugnisse des NS-Unrechtssystems gelten, sowie seinen umfangreichen Nachlass erhielt die Sächsische Landesbibliothek 1977 von seiner Witwe Hadwig Klemperer (1926–2010). Von Walter Brinitzer haben sich außer seiner schriftlichen Bitte von 1936 zwei Bücher erhalten, die nachweislich aus seinem Eigentum stammen. Die Bände „Geschichte der Reformation“ von Friedrich Myconius, erschienen 1914 in Leipzig, und „Französischer Antibarbarus“ von Richard Scherffig, erschienen 1894 in Zittau, hatte Brinitzer mit seinem Autogramm bzw. mit seinem Stempel gekennzeichnet.

Beide Bücher hatte die Sächsische Landesbibliothek 1946 von dem Studienrat und Lehrer am Dresdner Staatsgymnasium Dresden-Neustadt Friedrich Ludwig Siegert (Lebensdaten unbekannt) gekauft. Wie und wann Siegert in den Besitz der Bände aus dem Eigentum von Walter Brinitzer gekommen ist, muss vorerst ungeklärt bleiben. Vielleicht waren sie ein Geschenk des Juristen, vielleicht war Brinitzer auch gezwungen gewesen, sie zu veräußern. Weil nicht geklärt ist, unter welchen Umständen Walter Brinitzer die Bände abgegeben hat bzw. abgeben musste, gelten sie als Verdacht auf NS-Raubgut.

Die SLUB Dresden bemüht sich in solchen Fällen um Klärung, Identifizierung von Vorbesitzer:innen, Kontaktaufnahme zu deren Nachfahr:innen sowie im besten Fall um eine Rückgabe solcher geraubten Objekte an die Familien der ursprünglichen Eigentümer:innen. Auch 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Diktatur schlummert in den Regalen der Bibliothek das Erbe dieses Unrechtssystems. Dieses auch durch die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte anzuerkennen, ist immer noch eine der wichtigsten Aufgaben einer Kultureinrichtung wie der SLUB Dresden.

Die Verlegung des Mahndepots Ort 72 war eine Kooperation von MEMORARE PACEM – Gesellschaft für Friedenskultur e.V., dem Dresdner Geschichtsverein e.V. und der SLUB Dresden.

Lesetipp:
Nadine Kulbe: Die SLUB Dresden gedenkt der Folgen der NS-Diktatur mit einem neuen Mahndepot am Japanischen Palais, online unter: Saxorum, 27.11.2025, https://saxorum.hypotheses.org/14339.

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