Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters, der Sachsenspiegel, enthält zu einem erheblichen Teil auch Normen, welche Reaktionen der Betroffenen und der Gesellschaft bzw. von deren Repräsentanten auf den Rechtsbruch festlegen. Sie verkörpern jenen Teil des Rechts, den wir heute als „Strafrecht“ bezeichnen. Der Reiz einer dezidierten Betrachtung dieses Rechtsbereiches auf der Grundlage des Sachsenspiegels ergibt sich unter anderem daraus, dass man grundsätzlich drei Quellengattungen zu…
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