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SLUB vergibt freie Lizenz für digitalisierte Objekte
Die SLUB Dresden unterhält eines der führenden Digitalisierungszentren in öffentlicher Hand und ist einer der wichtigsten Inhaltslieferanten für die Deutsche sowie die Europäische Digitale Bibliothek (Europeana). Wir sind davon überzeugt, dass das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Bibliotheken am besten genutzt werden kann, wenn es möglichst frei im Internet verfügbar ist. Auch die SLUB selbst profitiert bei der Entwicklung neuer Dienste von offenen Lizenzen, zum Beispiel bei SLUBsemantics oder bei unserer Datenmanagementplattform d:swarm. Entsprechend sollen die digitalisierten Bestände der SLUB ebenfalls offen und für innovative Projekte optimal verwertbar sein.
Künftig sind unsere Digitalen Sammlungen einschließlich der Bilddatenbank der Deutschen Fotothek daher so weit als möglich unter einer Lizenz veröffentlicht, die der Definition für Offenes Wissen (Open Definition) entspricht. Wir verwenden die Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0, die bei Weitergabe unter gleichen Bedingungen auch Veränderungen sowie die kommerzielle Nutzung der Werke erlaubt. Einschränkungen dieser Lizenzpolitik gelten für digitalisierte Objekte fremder Einrichtungen sowie für ausgewählte Werke, die wir wegen sonstiger Vereinbarungen oder gesetzlicher Beschränkungen nicht freigeben dürfen. Die Lizenzangaben finden Sie jeweils in den Objekt- oder Kollektionsbeschreibungen. Wir streben an, die Zahl der Ausnahmen von der beschriebenen Regel sukzessive zu verringern.
Was sind Creative Commons-Lizenzen?
Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet ist gesetzlich begrenzt. Die Creative Commons-Lizenzen wurden entwickelt, um bei möglichst großzügigen Nutzungsrechten größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Vorteile des Standards sind die weite Verbreitung und Bekanntheit sowie die einfache Darstellung der Lizenzbedingungen. Durch deren Maschinenlesbarkeit kann nach CC-lizenzierten Inhalten gezielt gesucht werden.
Openness als allgemeiner Grundsatz
Wie fast alle wissenschaftlichen Bibliotheken plädiert die SLUB auch bei aktuellen Veröffentlichungen grundsätzlich für eine Strategie, die einerseits die Publikationsfreiheit jedes Einzelnen und die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig achtet, andererseits auf die Sozialpflichtigkeit von öffentlich finanzierter Wissenschaft hinweist und für eine kostenfrei zugängliche, ggf. zusätzliche Publikation auf Internetplattformen wie dem sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa wirbt. In Lizenzverhandlungen mit Inhaltslieferanten setzt sich die SLUB ebenfalls konsequent für die Prozessierbarkeit der lizenzierten Metadaten und Volltexte ein. Wir sind uns sicher, dass sich die gleichermaßen berechtigten Interessen nach größtmöglicher Offenheit wie nach angemessener Vergütung schöpferischer Leistungen im Bereich von Wissenschaft und Forschung gut miteinander vereinbaren lassen.
Ergänzung: Lesen Sie dazu auch im BIS // Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen den Artikel "Größtmögliche Offenheit - SLUB vergibt freie Lizenz für digitalisierte Objekte".
8 Kommentar(e)
bsp
Ein Blick in das Kartenforum genügt.
http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90010758
Sicherlich so alt, das kein Miturheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist.
man nennt es auch copyfraud (2)
ein älterer Beitrag bei netzpolitik.org diskutiert dieses Vorgehen auch schon bei anderen Bibliotheken, es wäre schade, wenn sich andere Bibliotheken (wissend oder unwissend) das zum Vorbild nehmen...
man nennt es auch copyfraud
Danke für diesen Hinweis, der ganz zurecht die Kehrseite der Medaille rügt. Prinzipiell ist es ja sehr löblich, moderne Werkzeuge wie CC-Lizenzen zu nutzen, um Werke als frei nutzbar zu kennzeichnen. Aber wie in dem Beispiel aus dem Kartenforum oben, handelt es sich schlicht um eine Schutzrechtsberühmung, s. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
weitere Beispiele:
http://digital.slub-dresden.de/id365150592-18090000
http://digital.slub-dresden.de/id333559754
nach wie vor ignorant
Inhalte gescannter, gemeinfreier Werke unter eine, wie auch immer geartete Lizenz zu stellen widerspricht der "Europeana Charta zum Gemeingut" http://europeana.eu/portal/rights/public-domain-charter.html
Punkt 2: "Was Gemeingut ist, muss Gemeingut bleiben. Die exklusive Kontrolle über gemeinfreie Werke kann nicht durch Beanspruchung exklusiver Rechte an den technischen Reproduktionen dieser Werke ..."
Das die SLUB eben diese Werke unter eine (zwar liberale) Lizenz stellt, täuscht nicht darüber hinweg, dass der Ansatz der Verantwortlichen immer noch grundlegend falsch ist.
Bsp
Dazu würden mich Beispiele interessieren, weil ich nur von Außen auf das Geschehen blicken kann und nicht alles erfasse. Gebe dem grundsätzlich, was Gemeingut ist, muss auch als Gemeingut erhalten bleiben.
Neue Lizenz auch von ersten Partnereinrichtungen bestätigt
Vier weitere Einrichtungen, die Vorlagen für die Digitalen Sammlungen zur Verfügung stellten, haben der neuen Lizenz zugestimmt. So erhielten die digitalisierten Adressbücher aus der Universitätsbibliothek Leipzig und der Oberlausitzischen Bibliothek der Wissenschaften Görlitz sowie alle Materialien der Stadtbibliothek Chemnitz die neue Lizenz. Gleiches gilt für die digitalen Bände aus der Kollektion Uhrmacherzeitschriften, die wir von der Deutschen Gesellschaft für Chronometrie erhalten haben.
Namensnennung
Als Anregung: gleich konkret mit hinschreiben, was Namensnennung bedeutet. Welcher Name muss in welcher Form genannt werden? Unsicherheit gibt es z.B. immer wieder, ob auch ein Link gesetzt werden muss, also zum Beispiel ein Link zum Lizenztext. Richtig gut wäre ein vorgefertiges Stück HTML-Code, das man nur noch kopieren und einfügen braucht.
Re: Namensnennung
Hallo Herr Peschel,
in den Nutzungsbestimmungen finden Sie Muster der empfohlenen Quellenangabe, auch mit Besonderheiten für bestimmte Materialarten. Vorgefertigten HTML-Code bieten wir noch nicht, aber das wäre tatsächlich eine gute Ergänzung. Wir arbeiten dran.
http://digital.slub-dresden.de/nutzungsbestimmungen/