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Neue Fotos für Wikipedia. SLUB stellt weitere 18.000 Bilddokumente bereit

Als erste deutsche Bibliothek hat die SLUB im März 2009 eine Kooperationsvereinbarung mit Wikimedia geschlossen. Die SLUB stellt dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons, einem Schwesterprojekt der Enzyklopädie Wikipedia, sukzessive rund 250.000 Bilddaten aus ihrem Bestand für die freie und kostenlose Nutzung zur Verfügung.

 

Die Fotos, die dazugehörigen Bildbeschreibungen und sonstige Metadaten werden auf Commons hochgeladen und schrittweise mit Personennormdaten sowie relevanten Wikipedia-Artikeln verknüpft. Darüber hinaus können Wikimedia-Nutzer die vorhandenen Daten anreichern und kommentieren (geographische Details, Identifizierung von abgebildeten Personen u.ä.). Auf diese Weise gewinnen beide Seiten: Wikimedia erhält neues Bildmaterial, die SLUB öffentliche Aufmerksamkeit und zusätzliche Metadaten.

 

Nach einer ersten Lieferung von rund 43.000 Dokumenten ist diese Woche mit der Bereitstellung von weiteren 18.000 Bildern begonnen worden, darunter z.B. die berühmte Aufnahme Richard Peters vom Dresdner Rathausturm 1945, die zu einem Wahrzeichen der Zerstörung Dresdens und der Schrecken des Krieges geworden ist.

 

Weitere Informationen (etwa darüber, wie Sie bei Wikimedia mitarbeiten können) finden Sie auch im Wikimedia-Blog. Sämtliche, inzwischen rd. 985.000 digitalen Bilddokumente der Deutschen Fotothek finden Sie in unserer Bilddatenbank. Die 1-Millionen-Marke ist nicht mehr fern ...

5 Comment(s)

  • Torsten
    05.10.2009 18:06
    Aha

    Okay, danke. Sehr schön! Ich freue mich schon einige der Fotos in meinem Blog zu verwenden =)

  • Torsten
    05.10.2009 16:59
    Lizenz?

    Hallo Jens,

    Danke für die Erklärung zu den rechtlichen Aspekte. Eine Frage bleibt für mich noch offen. Du schreibst:

    > Der Urheber eines Werkes, hier einer Fotografie, kann aber ausschließliche oder
    > nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an Dritte übertragen, hier an die Deutsche
    > Fotothek.

    Das hat Richard Peter sen. dann also getan? Genau wie die hunderten anderen Urheber der von der Fotothek nun CC-BY SA lizenzierten Bilder? Ich kann mir das schwer vorstellen.
    Deswegen interessiert mich, wie die Fotothek das in der Praxis gelöst hat. Schreibt sie sämtliche Fotografen an und bittet sie darum ihre Rechte zur Verfielfältigung, Bearbeitung, Kommerziellen Nutzung (was CC-BY SA ja alles enthält) an die Fotothek zu übertragen? Oder wie/was?

    • Jens Bove (SLUB)
      05.10.2009 17:39
      @nochmal Lizenz

      Hallo Torsten,
      diese Fragen sind natürlich grundlegend für ein Bildarchiv und im Prinzip auch nicht neu. Da die Fotothek von Beginn an immer den Zweck hatte, Bildmaterial für Dritte bereitzustellen, auch für (kommerzielle) Publikationszwecke usw., wird die Einräumung von umfassenden Nutzungsrechten direkt per Übernahme- oder Kaufvertrag geregelt. Ohne dies, wäre sie ein reines Archiv für Präsenznutzung vor Ort. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich dann auch, dass nicht "hunderte" Fotografen vertreten sind, sondern eine relativ überschaubare Zahl.

  • Torsten
    05.10.2009 10:48
    Lizenz?

    Schön, ich freue mich sehr, dass die SLUB so eifrig zur Veröffentlichung der Bilder beiträgt, zumal die Bilder ja nun im Rahmen der "Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany"-Lizenz von jedem legal und in breitem Rahmen genutzt werden können.

    Dazu habe ich nun noch eine Frage. Nach meinem bisherigen Verständnis konnte eine Fotografie erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen unter eine entsprechende Lizenz gestellt werden - da es in diesem Fall gemeinfrei wird - , wenn der Autor das nicht zu Lebzeiten bereits selber getan hat. Da ich davon ausgehe, dass Richard Peters sein Bild nicht unter einer CC-BY oder ähnlichen Lizenz veröffentlicht hat, noch dass er bereits seit mehr als 70 Jahren tot ist, würde mich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage z.B. die Aufnahme vom Rathausturm unter CC-BY veröffentlicht werden kann.

    • Jens Bove (SLUB)
      05.10.2009 15:25
      @Lizenz

      Hallo Torsten,
      Richard Peter sen. ist in der Tat vor weniger als 70 Jahren verstorben, so dass die Urheberrechte nach wie vor bestehen.
      Der Urheber eines Werkes, hier einer Fotografie, kann aber ausschließliche oder nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an Dritte übertragen, hier an die Deutsche Fotothek. Die übertragenen Rechte können auf einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Medium beschränkt sein, können aber auch weiter gefaßt sein. Letzteres kann auch beinhalten, dass Nutzungsrechte an weitere Dritte vergeben werden dürfen, auch im Rahmen eines CC-Linzenzmodells.
      Entscheidend ist: Urheberrechte sind grundsätzlich nicht übertragbar, lediglich - wie in diesem Fall - Nutzungsrechte.
      Wenn das Urheberrecht ausgelaufen ist, gibt es keine daraus resultierenden Nutzungsbeschränkungen mehr - die Werke sind gemeinfrei, also auch nicht mehr Gegenstand einer Creative Commons Lizenz.