SLUBlog
Aus dem Bundeskabinett: Die Deutsche Digitale Bibliothek kommt!
Das Bundeskabinett hat heute der Errichtung der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zugestimmt. Unmittelbar darauf wurde die offizielle Projekt-Webseite des Kompetenznetzwerks "Deutsche Digitale Bibliothek" freigeschaltet. Die DDB wird der deutsche Baustein zur Europäischen Digitalen Bibliothek, der Europeana, sein.
Die SLUB hat die Ehre, zu den 13 großen Archiven, Bibliotheken und Museen in Deutschland zu gehören, die als Gründungspartner des Kompetenznetzwerks fungieren. Mit den Entscheidungen von Ministerpräsidentenkonferenz (2.11.) und Bundeskabinett werden künftig Finanzmittel für den Betrieb der zentralen Infrastruktur der DDB und die Aufgaben des Kompetenznetzwerks DDB zur Verfügung stehen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern bereitgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die schon länger propagierte Idee eines zentralen Zugangs zu digitalem Wissen und Kulturgut auf dieser Basis nun rasch Gestalt annehmen wird.
7 Comment(s)
2011
>Die Aufnahme des Pilotbetriebs der DDB ist für Mitte 2011 geplant.
Wieso dauert das denn noch so lange? Bis dahin wurde die Welt von privaten Anbietern schon wieder zweimal um sich selbst gedreht.
@Edublog Awards 2009
Hmm... kann es sein, dass das ein rein englischsprachiger Wettbewerb für englischsprachige Blogs ist? Unter den Preisträgern der letzten Jahre hab ich kein einziges anderssprachiges Blog gefunden.
guter Einwand
Diesbezügliche Teilnahmebeschränkungen habe ich zwar nirgends gefunden, aber das schränkt die Erfolgschancen möglicherweise erheblich ein - zugegeben.
Edublog Awards 2009
Demnächst werden die diesjährigen Edublog Awards verliehen. Die Nomierungsphase läuft und da es auch eine Kategorie "best library blog" gibt, wäre es doch klasse, wenn ein SLUBlog-Leser - mit eigenem Blog - die Seite nominieren wöllte. Ich habe keinen eigenen Blog, sonst würde ich es tun :-)
link
http://edublogawards.com/
Nette Idee, aber...
... welchen Sinn macht das ganze noch nach dem Urteil des OLG Frankfurt? (AZ.: 11 U 40/09; siehe zB http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html )
@Sinn der Deutschen Digitalen Bibliothek
Hallo Bho,
eine Deutsche Digitale Bibliothek ist durch das jüngste Gerichtsurteil keineswegs obsolet. Die komplizierte Materie des Urheberrechts hier auszubreiten, würde sicher zu weit führen. Vielleicht nur soviel: Zu unterscheiden sind 1. sog. gemeinfreie Werke (Rechte erloschen), 2. sog. verwaiste Werke (Rechte unklar) sowie 3. urheberrechtlich geschützte Werke. Die Deutsche Digitale Bibliothek zielt zunächst v.a. auf Gruppe 1. Für Gruppe 2 suchen Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften aktuell nach einem praktikablen Verfahrensweg. Digitalisierungen aus Gruppe 3 sind im Wege von Projektpartnerschaften von Bibliotheken und Verlagen ebenfalls denkbar. Auch dafür gibt es bereits Beispiele. Kurzum: Die Digitalisierung von Kulturgut wird weitergehen, sogar noch zunehmend schneller und perspektivisch gebündelt auf der Plattform der DDB.