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Ab heute gilt's. Neue Verzugsgebühren seit 1. Februar

Wie schon vor Weihnachten hier im Blog angekündigt, haben wir seit heute neue Verzugsgebühren. Die Gebührentabelle finden Sie auf unseren WWW-Seiten als Hypertext und im PDF.

Wir bitten nochmals um Verständnis für diese Änderung. Ob das neue Modell - wie gewünscht - zu größerer Rückgabedisziplin führen wird, werden Sie vielleicht in den nächsten Monaten bei Ihren Ausleihwünschen selbst feststellen können. Beobachtungen dazu sind immer willkommen.

40 Comment(s)

  • Maik
    19.02.2010 10:16
    Re: Rückwirkend gültig? - keine AGBs!

    Da die SLUB meinen Antrag auf Gebührenminderung nun abgelehnt hat, bitte ich Sie, mir kurz zu schildern, was Sie unter Kulanz verstehen.

    Desweiteren kann man über den folgenden o.g. Punkt nur schmunzeln:
    "zu Punkt 1: die Verzugsgebühren werden erst ab 1.02. nach der neuen Gebührenordnung berechnet. Gebühren, die bis dahin angefallen sind, werden erlassen. Auf diese Weise kommt der Betrag von 27,00 EUR zustande. "

    Will die SLUB sich hier etwa noch als Wohltäter darstellen? Es ist ja auch sehr nett von Ihnen, für den Zeitraum bis zum 31.01.2010 nicht alte und neue Gebühren zu berechnen.

    Diese Regelung ist in jedem Fall nachteilig für die betroffenen Nutzer. Egal ob man 3 Tage oder 4 Wochen zu spät ist. Sauber wäre hier nur bis 31.01.2010 nach alter Gebührenordnung abzurechnen und ab 01.02.2010 nach neuer Gebührenordnung - aber nicht rückwirkend! - abzurechnen.

    Das heißt ein Nutzer, der seine Bücher am 04.02.2010 mit 34 Tagen Verspätung abgibt, zahl für 30 Tage Gebühren nach alter Ordnung und für 4 Tage nach neuer Ordnung.

    Und nicht wie aktuell 34 Tage nach neuer Gebührenordnung.

    Wer schützt uns eigentlich davor, dass ab übermorgen gilt, jeder 3. Nutzer zahlt einen Sonderzuschlag von pauschal 10€ für überzogene Bücher?

    Gruß,
    Maik

    • Alf
      25.02.2010 16:20
      Es gibt immer Erklärungen jenseits der offensichtlichen.

      Hallo Peter,

      eine Möglichkeit wäre zum Beispiel: Die Zeit, um zur Bibliothek zu gehen ist knapp, das Buch schon zweimal online verlängert, muss also vorgelegt werden. In diesem Fall kann ich es zumindest nachvollziehen, dass man den Euro pro Woche (mehrfach) "billigend" in Kauf nimmt, um den Gang zur Bibliothek zu verschieben.
      Und genau da liegt das Problem. Wenn die aktuellen Gebühren bekannt sind, passt man sein Verhalten daran an (ob das andere moralisch ok finden, tut dabei erstmal nichts zur Sache). Wären die neuen Gebühren bekannt gewesen, hätte man zumindest die Möglichkeit gehabt, entsprechend zu handeln. Hat man aber nicht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Gebühren aus einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen herrühren.

      Folgen einer Aktion werden deutlich zu Ungunsten des Agierenden geändert, während dieser im Glauben gelassen wird, die ihm vorher bekannten Folgen wären noch aktuell. Ob du das nun Willkür nennen willst oder nicht, offenes, faires und einkalkulierbares Verhalten sieht anders aus. Und das erwarte ich von einer öffenltichen Einrichtung.

    • bigbug21 (Peter)
      25.02.2010 14:12
      @Alf

      Hallo Alf,

      für mich scheint die Situation relativ klar: Wenn ein Buch nicht vorgemerkt ist, kann man es ohne Weiteres kostenlos verlängern. Welchen Grund -- außer einer Vormerkung -- sollte es geben, dies nicht zu tun?

      Auch kann ich den Punkt der Willkür im Großen und Ganzen nicht nachvollziehen. Auch wenn die Kommunikation der neuen Gebühren breiter hätte laufen können, sind diese 27 Euro nicht vom Himmel gefallen, sondern resultieren aus einem groben Verstoß gegen die Benutzungsbedingungen.

      Viele Grüße
      Peter

    • Alf
      22.02.2010 14:41
      Sowas könnte mir nie passieren...

      Hallo Peter,

      woher weißt du denn, dass Maik das ganze in voller Absicht gemacht hat? Etwa einfach, weil dus dir nicht anders vorstellen kannst? Und woher, dass jemand auf sein Buch gewartet hat?
      Und nur weil man einen Fehler macht, gibt das anderen noch lange kein Recht, das willkürlich zu bestrafen... Und genau das drängt sich mir hier auf: Willkür.

      Vielleicht solltest du ihn nicht ganz so dolle schütteln ;) (keine Sorge, ist nicht ernst gemeint)

    • bigbug21 (Peter)
      19.02.2010 19:26
      Wer im Glashaus sitzt...

      Hallo Maik,

      auch wenn ich deine Kritik an der mangelhaften Kommunikation der neuen Gebühren ein gutes Stück weit teile und die Sache rechtlich nicht fundiert bewerten kann, finde ich es schon ein wenig dreißt, was du hier abziehst.

      Die 27 Euro für 34 Überziehungstage sind schließlich nicht vom Himmel gefallen und waren auch kein kleines Versehen. Du hast in voller Absicht deinen Leihvertrag mit der SLUB gebrochen, dich nicht weiter darum geschert, ob irgendjemand fünf Wochen +x auf das Medium gewartet hat ... und nun beklagst du dich darüber, wie unfair und wenig kulant das Ganze sei?

      Ich verstehe dich nicht, ganz ehrlich.

      Kopfschüttelnde Grüße aus der Drepunct
      Peter

  • Nicole
    14.02.2010 17:49
    Was beschwert ihr euch?

    Ganz ehrlich...Ich finde die Verzugszinsen super! Und ersthaft, seid ihr im Kindergartenalter und braucht eine Erinnerungsmail? Oder wohlmöglich noch einen Telefonanruf mit einer netten Stimme, die euch freundlich daraufhin weist, dass ihr Bücher ausGELIEHEN habt und die mal bitte bitte zurückgeben solltet?!
    Wenn Bücher vorgemerkt sind, dann kopiert man sich halt die Passagen...und wer kein Geld dafür hat, naja, der benutzt einen Scanner oder fragt bei seinen Professoren nach, die leihen Bücher nämlich auch mal aus, wenn man fragt.

    Nächste Woche soll man den Kommilitonen wohl noch den Hintern abputzen oder was?

  • 30!
    11.02.2010 19:48
    hm

    wie ich heute leider feststellen musste, hatten sich 30 Euro Gebühren auf meinem Konto angesammelt, wegen 6 bzw 4 tagen überziehen. Ich habe weder ein Problem mit der Gebührenordnung noch mit generell Gebühren, auch wenn ich das "Nicht-Abgeben" natürlich nicht mit Absicht gemacht habe. ABER wieso werden ALLE( so sagte es mir die Frau an der Servicetheke) über fällige Medien informiert und ICH nicht? Es wurde noch nicht einmal ein Problem berichtet, die Mail wurde als angekommen angezeigt. Web.de ist jetzt auch nicht eine so ungewöhnliche Mail-Adresse. und ich hole jeden Tag EMails ab, und habe noch nie eine von der SLUB bekommen. Natürlich ist es ein freiwilliger Dienst, aber wenn dann bitte für alle, sonst fühle ich mich doch ETWAS ungerecht behandelt. Eigentlich sehe ich es auch nicht ein, die Bücher wollte niemand haben, ich habe sie verlängert für 30 Euro, na herzlichen Dank.

  • Heinz
    09.02.2010 14:39
    Vorabbenachrichtigung

    Soweit, sogut, dennoch wäre eine EMail oder besser: ein Brief vorher echt nett gewesen. So habe ich erst am 1.2. von den neuen Gebühren erfahren (müssen).
    Ohne Vorankündigung gleicht dies quasi einen (gewollten) Schock (und [gewollten] Mehreinnahmen)

  • Plakat
    08.02.2010 14:11
    Rückwirkende Gebührenerhöhung?

    Ich habe letzte Woche ein Buch zurückgegeben, das zugegebenermaßen 8 Wochen überfällig war (ich weiß, sollte nicht, aber kann eben doch mal passieren). Dafür hab ich nun 27 Euro Überziehungsgebühren zu zahlen gehabt.
    Punkt 1: Wie komme ich auf 27 Euro?
    Punkt 2: Wieso werden mir Gebühren nach der neuen Gebührenordnung berechnet, obwohl mein Buch die meiste Zeit zur Gültigkeit der alten Ordnung überfällig war?
    Punkt 3: Wie hätte ich von der neuen Gebührenordnung wissen sollen? Man kann doch nicht Gebühren ändern und die rückwirkend gelten machen. Zum Zeitpunkt meiner Ausleihe habe ich eine Gebührenordnung akzeptiert von der ich auch erwarte, dass sie zumindest solange gilt, wie ich nichts gegenteiliges mitgeteilt bekomme. Alles andere ist ja wohl eher Willkür...

    Schönen Gruß.

    PS: Es geht mir ausdrücklich nicht um die Art der neuen Gebührenstaffelung, sondern um die Art und Weise der Einführung!

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      08.02.2010 18:28
      @Rückwirkende Gebührenerhöhung

      Hallo Plakat,

      zu Punkt 1: die Verzugsgebühren werden erst ab 1.02. nach der neuen Gebührenordnung berechnet. Gebühren, die bis dahin angefallen sind, werden erlassen. Auf diese Weise kommt der Betrag von 27,00 EUR zustande.

      Zu Punkt 2: Sie befanden sich am 1.02. auf der Verzugsstufe 2 und sind an diesem Tag, aufgrund der verkürzten Fristen, bis auf Verzugsstufe 7 hochgerutscht. Die Kosten für diese 5 Schritte belaufen sich auf 27,00 EUR.

      Zu Punkt 3: Über die Erhöhung der Verzugsgebühren wurde seit dem 21.12.2009 im Blog und seit dem 15.01.2010 in den Gebäuden der SLUB informiert. Zu diesen Zeitpunkten war Ihr Buch schon mehrere Tage bzw. Wochen fällig und Sie hätten mit der Erfüllung der Pflicht, es zurückzugeben, die Gelegenheit gehabt, sich über die Gebührenanpassung zu informieren. Darüber hinaus wurden die erhöhten Verzugsgebühren nicht rückwirkend geltend gemacht. Vielmehr wurden die Verzugsgebühren bei Medien, die vor dem 1.02. fällig geworden waren, aber nicht zurückgegeben wurden, für den Zeitraum bis zum 1.02. erlassen. Die SLUB ist nicht gezwungen, Sanktionen, die sie sich für den Fall des Vertragsbruches auf Benutzerseite (nämlich die nicht fristgerechte Rückgabe) vorbehält, solange aufrecht zu erhalten, bis der Benutzer seine mit Vertragsabschluss anerkannten Pflichten erfüllt. Vielmehr kann die SLUB diese Sanktionen jederzeit verschärfen - besonders, wenn eine Tendenz zu beobachten ist, dass die mit der SLUB geschlossenen (Leih-)Verträge vorsätzlich und zu Lasten anderer Benutzer gebrochen werden.

  • Juliane
    08.02.2010 13:51
    Temperatur im Drepunct

    Ich hoffe, dass die SLUB mit dem Geld der Säumigen (;-)) die Kapazitäten hat, die Raumtemperatur im Drepunct auf die der SLUB zu erhöhen. Selbst mit Jacken friere ich hier immer nach kurzer Zeit.

  • Felix
    05.02.2010 10:59
    noch was

    ich kenne Leute, die haben um die 100€ angesammel, weil sie ihre Bücher immer zuspät zurück bringen. daher sollte es ein Ausleihverbot für Benutzer geben, die z.B. mehr als 10€ an Verzugsgebühren angesammelt haben.

  • Felix
    05.02.2010 10:29
    Nicht genug

    Hi,
    ich bin der Meinung, die Gebühren sind immernoch zu schlaff. Es gibt nämlich Studenten denen auch 12€ nicht weh tun. Der Verzug sollte sich auch auf die anderen ausgeliehenen Bücher auswirken, z.B. wird ein Buch 2 Tage zu spät zurück gegeben, sollte die Ausleihe der anderen Bücher um 4 Tage verkürzt werden, bis hin zu einem kompletten Ausleihverbot.

    Gruß an den Menschen, der mein vorbestelltes Buch immernoch nicht zurück gegeben hat!!!!!

    • Fred
      06.02.2010 20:57
      gähn

      ja genau am besten 100h die Überziehungsstunde ...
      Und weiste was mir auf den Zeiger geht, die Vorbesteller! Da will man 23:55 noch fix das Buch verlängern und es geht nicht weil so nen Typ das vorbestellt hat und dann darf ich deswegen nen euro zahlen, dann behalt ich das natürlich noch ne woche wenn ich so und so zahlen darf.. so what ?
      Alles Lobbyismus !

  • ck
    05.02.2010 08:46
    Berechnung Verzugsgebühren

    Hi,
    ich muss jetzt doch mal fragen:
    wenn ich 9 Tage im Verzug bin, was muss ich zahlen?
    1+1+3 EUR? oder 1+1+7*3 EUR (3 EUR je Kalendertag in der zweiten Verzugsgebührenkategorie)? Also 5 oder 23 EUR? Wären's 5 könnte man sich ja wirklich noch bis zum 12. Tag "Zeit" lassen, 23 würden gut schmerzen und eine erziehende Wirkung haben ;)
    In jedem Falle finde ich die Erhöhung richtig und wichtig, gerade für all diejenigen, die auf Bücher seit Wochen warten dürfen und sie dann doch erst erhalten, wenn es zu spät ist.
    Allerdings finde ich die Gebührenstaffelung unglücklich formuliert. Sie wirft einfach zu viele Fragen auf.

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      05.02.2010 14:31
      @Berechnung Verzugsgebühren

      Hallo ck,

      wer am 1.02. bereits 9 Tage mit einem Buch säumig war, ist am 1.02. auf die zweite Verzugsstufe gesetzt worden und müsste eigentlich die Kosten für die erste Stufe (1,00 EUR) und die Kosten für die zweite Stufe (2,00 EUR), also insgesamt 3,00 EUR pro Medium zahlen. Die Kosten für die erste Stufe werden aber im Sinne einer Übergangsregelung erlassen, der Säumige zahlt deshalb 2,00 EUR.

      Wer nach dem 1.02. 9 Tage in Verzug gerät, bezahlt natürlich die gesamten 3,00 EUR pro Medieneinheit.

  • Maik
    04.02.2010 15:46
    Rückwirkend gültig?

    Ich kann mich den vielen Vorrednern nur anschließen. Es geht mir nicht darum, dass ich mehr Gebühren zahlen soll, wenn durch mein eigenes Verschulden die Bücher überzogen worden.

    Allerdings halte ich es für nicht rechtens, die neue Gebührenordnung bereits auf alte Verzugsgebühren, welche im Zeitraum vor dem 01.02.2010 entstanden sind, anzuwenden.

    Hier muss bis zum 01.02.2010 auch nach der damals gültigen Ordnung abgerechnet werden. Um ein solches Vorgehen zu rechtfertigen, müssen die Nutzer auch vorab schriftlich informiert werden. Und damit beziehe ich mich nicht auf Beiträge in studentischen Zeitungen oder dem SLUB-Blog, sonder meine eine postalische Benachrichtigung an die Nutzer und Nutzerinnen.

    Kein anderer Dienstleister kann es sich erlauben, stillschweigend seine AGBs zum Nachteil seiner Vertragspartner zu ändern. Wieso also sollte es hier zulässig sein? Weil es sich um Studenten handelt?

    Viele Grüße,
    Maik

    • jakob
      05.02.2010 16:38
      @Michael Golsch

      Ich sehe nicht wo der Vergleich hinken soll? Viel eher hinkt Ihre Argumentation.

      Denn wenn die Verzugsgebühren nicht Teil der AGB (also nicht Vertragsbedingung) sind, dann kann es für einen Nutzer ja keine Folgen haben wenn er diese nicht bezahlt. Ansonsten könnte er die weitere Nutzung einfach vor Gericht erzwingen. Zu Ihrem Glück werden die wenigsten Studenten hierfür Lust, Zeit und Geld haben.

      Das Ziel der Gebührenerhöhung wird ja hier auch von niemanden kritisiert. Aber was ich schlimm finde ist, dass die Gebührenerhöhung einerseits schlecht kommuniziert wird. Auf Kritik wird nur geantwortet man wolle den Erfolg der Erhöhung prüfen und deren guter Zweck betont. Außerdem scheint das Gebührenmodell durch technische Unzulänglichkeiten bestimmt zu sein, wie im oben verlinkten Beitrag anklingt. Auch ein Indiz dafür ist, dass man sich überhaupt über Kulanz unterhalten muss und die EDV das nicht automatisch berücksichtigen kann.

      Wie auch immer, diese technischen und kommunikativen Unzulänglichkeiten sind meiner Meinung nach einer Landesbibliothek nicht angemessen, sondern erwecken eher den Eindruck einer kleinen Stadtbibliothek. Das finde ich enttäuschend. Aber vielleicht ist dies auch einfach eine Folge der nötigen Einsparungen oder / und meine Erwartung an die Professionalität öffentlicher Stellen sind einfach zu hoch.

      Gruß
      Jakob

      PS: Achja. Wie hier von einigen angeklungen ist würde ich es auch befürworten wenn man säumige Nutzer zur Rückgabe ermutigt indem man solange ihren Account blockiert (dass sie keine Medien ausleihen können) bis sie die entsprechenden Medien zurückgeben. Das wäre sozial gerechter und würde dem Verdacht der haushaltsbedingten Gebührenerhöhung entgegenwirken.

    • Michael Golsch, SLUB Dresden
      05.02.2010 14:47
      Rückwirkend gültig? - keine AGBs!

      Hallo Maik,

      der Vergleich mit den AGB hinkt aus meiner Sicht schon etwas.
      Denn die Bedingungen für die Bibliotheksbenutzung (eben die AGB) tasten wir ja gar nicht an. Hier bleibts dabei: Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Daran wird also nicht gerüttelt - was wir übrigens auch dem Rechnungshof klargemacht haben, als er vor einiger Zeit die Einführung einer Jahresgebühr angeregt hat.
      Die Verzugsgebühr, die ich zahlen muss, ist also keine Vertragsbedingung, sondern eine Sanktion, die jetzt - zugegeben und aus guten Gründen - verstärkt worden ist.

      Wenn ich bereits vor dem 1. Februar im Verzug gewesen bin, muss diese Zeit nach dem neuen System schon mit berücksichtigt werden, wobei sich die Bibliothek ausdrücklich zur Kulanz bekennt (siehe das posting von Jens Mittelbach gestern).
      Wenn wir als Bibliothek hier die Zügel etwas angezogen haben, dann schlicht deshalb, weil wir die entliehenen Bücher pünktlich wieder im Haus haben möchten - im Interesse derer, die schon darauf warten. Da haben wir ja Konsens.
      Und zur Kulanz stehen wir - keine Frage.

      Beste Grüße
      M. Golsch


  • Leserin
    03.02.2010 23:31
    Endlich!

    Vielen Dank, liebe SLUB-Mitarbeiter und liebe Studi-Vertreter!

    Dass ihr euch des Problems annehmt, ist absolut angebracht, ich finde es eine unsägliche Frechheit von allen, die glauben es sei egal wann sie ihre Bücher abgeben. Wie schon gesagt, es gibt noch weitere Nutzer, die ein Buch dringend benötigen, es sich selbst nicht leisten können und sich auf den Rückgabetermin verlassen!
    Und immernoch sind die Bücher Eigentum der SLUB und die sollte doch wohl ein Auge daruaf haben.
    Wer das nicht einsieht, darf ruhig draufzahlen.

    • sonaholic
      04.02.2010 16:00
      @Endlich!

      Ich schließe mich meiner Vor-Bloggerin voll und ganz an.
      Ich bin im letzten Semester meines Fernstudiums und mittlerweile sehr auf Bücher aus der Slub angewiesen, bereits bei der Semesterarbeit im vergangenen Sommer musste ich als Nr. 1 der Warteliste geschlagene 20 Wochen! auf ein Buch warten (da war dann schon alles zu spät...) - 20 EUR taten da natürlich nicht weh, logisch - immer noch günstiger als sich das Buch zu kaufen... Wirtschaftlich gesehen für den Studenten ganz prima, für die Slub und alle anderen mehr als schlecht.
      Schon lange habe ich gesagt, die Gebühren müssen endlich erhöht werden, mit dem läppischen 1 EUR pro Verzugswoche lädt man doch geradezu dazu ein! Erziehung funktioniert leider heutzutage wenn überhaupt nur noch wenn's ans Geld geht. Jetzt darf besagter 20-Wochen-überziehender Student satte 52 EUR zahlen (wenn ich richtig gerechnet habe).
      Richtig so!
      Und wer die Übersicht richtig liest, erkennt auch dass man die Verzugsgebühren kumulieren muss! Ja klar, hätte wäre wenn, eine Rundmail vor Erhöhung wäre nicht schlecht gewesen - nächstes Mal bitte!
      Diese Gebührenerhöhung regt doch nur diejenigen auf, die jetzt endlich mal anfangen müssen sich an gewissen Spielregeln zu halten, alle anderen begrüßen sie - auch logisch.
      Und wenn man doch mal vergisst ein Buch abzugeben, wird man auch mit 3 EUR schmerzlich daran erinnert, vorbildlicher zu werden. Und ganz ehrlich @ST Oh Schreck: es gibt keinen Grund, Bücher nicht innerhalb der Fristen bzw. kurz nach Ablauf zurückzugeben! Wenn man selber aus welchen persönlichen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist, so wird man doch wohl jmd kennen, der das übernimmt. Persönliche Anwesenheit ist doch keine Voraussetzung für die Bücherrückgabe, oder?
      Fazit: Lange überfällig, und noch immer viel zu milde (wenn's nach mir ginge) - "Glückwunsch" denjenigen, die sich trauten es umzusetzen und "Viel Glück" denjenigen die in ein verantwortungsvolleres oder teureres Leben starten ;-)

  • Georg Menzel
    03.02.2010 20:03
    Mangelhafte Umsetzung

    Ich kann meinem Vorschreiber nur zustimmen.
    Ich kann an Hand der im Internet bereitgestellten Gebührenordnung die folgende Buchung nicht erklären:

    1 Feb 2010 07:44 F - Überfällige Medien 3**1 */Mahngebühr für Mahnung Nr. 3 1 Feb 2010 3,00 0,00 3,00
    1 Feb 2010 07:47 F - Überfällige Medien 3**1 */Mahngebühr für Mahnung Nr. 4 1 Feb 2010 6,00 0,00 6,00

    Ich denke es würde von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen, wenn die Formulierungen in der Gebührenordnung und die Umsetzung im EDV System schnellstens geprüft werden. Die Gebührenordnung legt momentan keine Berechnungsvorschrift fest. Eine Addition der Gebühren ist damit durch die Gebührenordnung nicht gerechtfertigt. Sollte von Seiten der SLUB der Wunsch bestehen, das gerichtlich feststellen zu lassen, findet sich sicher der ein oder andere Unimitarbeiter dazu bereit (die zahlen auch Verzugsgebühren).

    Und auch wenn es an ganz anderer Stelle schon stehen sollte: Ist 1 Tag = 1 Kalendertag oder 1 Tag = 1 Öffnungstag der SLUB?

    Mit der bitte um zeitnahe Klarstellung und Nachbesserung
    Georg Menzel

    PS: Zitat: "Nach § 12,7 SächsHSG erlässt die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden die nachstehenden Gebühren und Entgelte." Ich bin zwar nur Ingenieur, aber ich glaube sie haben das Wort "Ordnung" vergessen. Alternativ können sie natürlich "Gebühren und Entgelte" festsetzen. Würden sie die "Gebühren und Entgelte" erlassen, wären wohl alle sehr viel fröhlicher.

    PPS: Ich kritisiere nicht die neue Gebührenordnung, nur die schlampige Formulierung, Umsetzung und Einführung.

    • Georg Menzel
      05.02.2010 10:28
      Mangelhafte Umsetzung - vielleicht doch nicht

      Hallo Jens,

      erstmal freue ich mich über die schnelle Antwort und die Klarstellung der Formulierungen, vielen Dank dafür. Ich verstehe die Schwierigkeiten bei der Umstellung des Systems, und kann dank deiner Ausführungen auch die angefallenen Gebühren nachvollziehen.

      Ich muss zugeben, dass die Einführung der Gebühren insgesamt doch nicht so schlampig durchgeführt wurde wie ich anfangs dachte, sondern ihr euch offensichtlich doch einige Gedanken gemacht und einiges an Arbeit hineingesteckt habt.

      Was ich noch an konstruktiver Kritik anzubieten hätte: Du führst die Verzugsbühren nummeriert an, macht das doch auch in der Gebührenordnung.

      An nicht mehr konstruktiver Kritik möchte ich noch anbringen, dass ihr die Übergangslösungen vielleicht besser vorher klar kommuniziert hättet. Sowohl die SLUB als auch die TU ist in der Lage Emails zu verteilen, oder?

      MfG
      Georg

      PS: Die Damen an der Ausleihe solltet ihr vielleicht nochmal klar auf die Übergangs-, bzw. Kulanzregelung hinweisen. Eine hat mir nämlich noch ausführlich erklärt das es sich addiert und das alles seine Richtigkeit hat.

      PPS: Die schnelle Reaktion hat mich wirklich überrascht und beeindruckt.

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      04.02.2010 18:28
      Mangelhafte Umsetzung

      Hallo Georg,

      die Verzugsgebühren staffeln sich wie in der Gebührenordnung angegeben. Eine zusätzliche Addition von Gebühren findet nicht statt, die Gebührenordnung gibt vielmehr die schon addierten Summen an. Ab 1.02.2010 gilt die in diesem Blog-Beitrag erläuterte Berechnung:

      0. Kostenfreie Erinnerungsmail zwei Tage vor Ablauf der Leihfrist
      1. Verzugsgebühr 1./2. Tag nach Fälligkeit 1 € pro Medieneinheit
      2. Verzugsgebühr 3.-12. Tag nach Fälligkeit 1+2=3 € pro Medieneinheit
      3. Verzugsgebühr 13.-22. Tag nach Fälligkeit 3+3=6 € pro Medienheit
      4. Verzugsgebühr 23.-32. Tag nach Fälligkeit 6+6=12 € pro ME
      5. Im Folgenden Steigerung pro Dekade um jeweils 6 bis maximal 30 €

      Im Benutzerkonto werden entsprechend die Gebühren für die jeweiligen „Mahnstufen“ (das sind Verzugsstufen) einzeln pro Medieneinheit ausgegeben, die (systemtechnisch bedingt) noch addiert werden müssen, um auf die Gesamtverzugsgebühr für diese Einheit zu kommen.

      Eine Verfahrensumstellung bei laufendem Betrieb bringt immer eine Übergangsphase mit sich. Wenn Nutzer schon vor dem 1.02. mit der Rückgabe von Bänden säumig waren, dann haben wir die bis dahin entstandenen Gebühren bei der Umstellung erlassen. Die entsprechende Verzugsstufe jedoch, die der Nutzer mit dem fraglichen Exemplar erreicht hatte, bleibt bestehen. Am 1.02. wurden dann aufgrund verkürzter Fristen unter Umständen mehrere Verzugsstufen auf einmal durchlaufen. Ein Nutzer zum Beispiel, der am 1.02. mit einem Band zwischen 27 und 32 Tagen säumig war (damit befand er sich nach dem alten Verfahren auf der Verzugsstufe 2), wurde am gleichen Tag mit Gebühren für die Verzugsstufe 3 und die Verzugsstufe 4 belastet. Eigentlich würde der Nutzer auf der Verzugsstufe 4 1,00 + 2,00 + 3,00 + 6,00 EUR, also 12,00 EUR, zahlen müssen. Die Kosten für die ersten beiden Verzugsstufen (1,00 + 2,00 EUR) wurden aber erlassen, so dass nur die Kosten für die Stufen 3 und 4 (3,00 + 6,00 EUR), also auf insgesamt 9,00 EUR, zu zahlen sind. Grundsätzlich handelt es sich hier natürlich um Einzelfälle, die wir bei Bedarf auch kulant behandeln.

      Für Nutzer, die nach dem 1.02. säumig geworden sind, fallen natürlich die gesamten Kosten für alle Verzugsstufen an, die sie durchlaufen. Wer also ein Buch, das am 1.02. fällig war, erst am 28.02. zurückbringt, muss 12,00 EUR Verzugsgebühren bezahlen.

      Berechnungsgrundlage sind übrigens Kalendertage, das haben wir jetzt auch noch einmal explizit so vermerkt.

  • Jan
    03.02.2010 18:29
    Uneindeutige Kostenzusammensetzung

    Wenn man sich die Verzugsgebühren anschaut, kommt jeder darauf, behaupte ich, dass sich die Kosten, die nach einer verspäteten Abgabe eines Buches von 20 Tagen entstehen, auf 6€ belaufen. Es steht ja da: "Verzugsgebühr 13.-22. Tag nach Fälligkeit 6,00 € pro Medieneinheit". Stattdessen muss man aber 11,00 € bezahlen: nämlich 1.Tag + 2. Tag + 3. Mahnstufe + 4. Mahnstufe. Wieso steht das so nicht da? Oder ist das ein Systemfehler? Kann ich meine 5€ bitte wieder haben?

    Viele Grüße
    Jan

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      04.02.2010 18:31
      Uneindeutige Kostenzusammensetzung

      Hallo Jan,

      Nutzer, deren Medien vor dem Tag der Verfahrensumstellung. fällig geworden waren und die zu diesem Datum zwischen 23 und 26 Tagen säumig waren (und sich damit nach dem alten Verfahren noch auf Verzugsstufe 1 befanden), durchliefen am 1.02. die Verzugsstufen 2, 3 und 4. Sie müssen also 2,00 + 3,00 + 6,00 EUR, nämlich 11,00 EUR für ein noch nicht abgegebenes Buch bezahlen. 1,00 EUR für die erste Verzugsstufe wurde erlassen – siehe dazu auch mein posting zu Georgs Blogeintrag.

  • Stephan
    03.02.2010 02:34
    Es geht ganz bestimt um die Leute, die auf Bücher warten.

    Wenn das Geld nicht mehr reicht, bitte den Laden schliessen ... aber nicht tageweise sondern ganz. Somit wäre also nur 100% der Bibliothek weg, was jedenfalls weniger radikal ist als 200% Gebührensteigerung (3-7 Tage nach Fälligkeit). Wenn man dann sieht, dass bei 8-12 Tagen nach Fälligkeit die Kostensteigerung bei 50% liegt, dann frag ich mich wens treffen soll ? Ist der Hintergrund vielleicht der, dass ein Mitarbeiter fast ein Euro Personalkosten hat bis er an der Kasse und wieder zurück ist ? Oder ist diese Einzelkasse in der Hauptzweigstelle vielleicht eher einer Bewegungstherapie als Ausgleich zur sitzenden Tätigkeit der Mitarbeiter geschuldet? Vielleicht gibts ja jemanden der die Gründe kennt. Man muss sich hier auch nicht für alles rechtfertigen.

    Es ist doch klar dass mit der Einführung der Erinnerungsmail sehr viel mehr Bücher nun rechtzeitig zurückgegeben werden. Das haut nun ein Löchlein in die Kasse und muss natrlich gestopft werden.
    Zu dem Serviceangebot ... die Mails hätten schon längst so verschickt werden können. 2 Tage nach Ablauffrist das "Ätsch du musst bezahlen!" hat ja auch funktioniert. Wenn also Bibliothek Geld braucht, wird dann einfach bissl am Mailen gespart das gibt dann doppelten Gewinn.

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass es die Bibliothek soo sehr stört, ob nun Nutzer A das Buch hat oder Nutzer B. Etwas Mailversand zwischen Nutzern, die das selbe Buch lesen wollen... achso kost Geld... aber könnt schon sehr helfen, wenn praktisch zur gleichen Ausleihzeit mehrere Nutzer was von dem Buch lesen könnten. Ne Mail kostet jedenfalls nicht die Welt.

    Die entfallenen Vormerkgebühren, auf die so schön verwiesen werden, waren ja noch gar nicht so lange Eingeführt. Taktik also vom Supermarkt abgeschaut, der den Preis erhöht und kurze Zeit später ist das Produkt im Sonderangebot für den Normalpreis.

    Mir selber ist Passiert dass eine Gebührenstufe während der Schliesstage überschritten wurde, was dann auch mir zu Lasten fiel.
    für den Euro hab ich die A4-Seite nicht ausgefüllt... das Problem daran ist, dass es keine neutrale Stelle gibt, die entscheiden kann.
    (mal von Gerichten abgesehn... aber als Student nen Prozess lang bis zum Ende ohne Bücher ?.... nein das ist keine Erpressung)

    Es können ja nicht mal die Eintreiber entscheiden, was nicht-gerechtfertigte Gebühren sind. Seltsam wenn man so viel Vertrauen in Mitarbeiter hat, die tagtäglich mit einigen Tausend Euro in Buchformat arbeiten.

    Über das aktuell anscheinend nur sporadisch funktionierende Fernleihformular möchte ich hier nun nicht so lang meckern. Eine direkte Datenübernahme aus dem KVK wäre sicher nicht soo problematisch zu implementieren. Da könnte man was einsparen weils der Mitarbeiter dann wohl auch noch direkt wieder findet....dass sich der Service dazu auch noch verbessert braucht man ja nicht erwähnen und es muss wieder ein Aufschlag her ....

    Aber eine merkliche Verbesserung gab es dann doch mal vor nicht allzulanger Zeit. Die Suchfunktion auf der Startseite lässt doch Tatsächlich direkt nach Büchern suchen und man wird nicht mehr wegen vergessener Umstellung dauernd ins Suchergebnisnirvana der Internetseite verfrachtet. Wie viel das nur gekostet hat ?

    • bigbug21 (Peter)
      03.02.2010 11:13
      Erfahrungen aus der Bibliothekskommission

      Hallo Stephan,

      zu deiner Polemik will ich nur kurz zwei Sachen festhalten:

      Als studentische Vertreter in der Bibliothekskommission sind wir sehr für jedweden Hinweis zur SLUB dankbar. Gerade wenn die Überziehungsuhr während der Schließtage für dich zu ticken begonnen hat, würden wir uns sehr über einen konkreten Hinweis an bibliothekskommision (at) stura punkt tu-dresden punkt de freuen.

      Darüber hinaus haben wir bei den Großteil der Fachschaftsräte, die wir unlängst besucht haben gezielt nach der Meinung zu den neuen Verzugsgebühren bzw. (als diese noch nicht feststanden) allgemein nach der Höhe der Gebühren gefragt. Wir haben im Großen und Ganzen positive Stimmen gehört, gerade weil im Wochenbereich überzogene, vorgemerkte Bücher schon vielen aufgefallen sind und viele Kommilitonen Leute kennen, die sich von einem Euro pro Woche nicht haben beeindrucken lassen.

      Auch das neue Gebührensystem ist sicher nicht perfekt. Die Sprünge nach jeweils gut einer Woche könnten z. B. gut dazu führen, dass die Überziehungsdauern länger ausfallen als sie bei einer tagesscharfen Berechnung sein könnten. Diese und andere Effekte wird es zu bewerten gelten, sobald sich das neue System einschwungen hat. Auch schließe ich mich der Kritik an, dass das neue Gebührensystem noch besser hätte kommuniziert werden sollen. Blog und Aushänge in allen Ehren, aber eine E-Mail hätte einer modernen Bibliothek wie der SLUB sicher gut gestanden und hätte viel weitere Kreise erreicht.

      Reich von den neuen Gebührensätzen werden wir die SLUB indes keinesfalls werden. Zwar sind in Zeiten knapper Kassen jedwede Beiträge zum Erwerbungsetat sinnvoll, dieser liegt jedoch immer noch mehrere Klassen über dem, was an Verzugsgebühren anfällt.

      Viele Grüße
      Peter

  • Gandalf
    02.02.2010 15:39
    Transparenz?

    Gibt es irgendwo eine stichhaltige Begründung, warum die Gebühren in so drastischer Weise erhöht wurden? Für mich erschließt sich der Schritt von 1 EUR/Woche und Medium auf die neue Regelung nicht.

    Und wenn der E-Mail-Service dann mal wieder kurz "ausfällt", dann kommt die SLUB in kurzer Zeit so zu sehr viel Geld, besser und schneller als vorher.

    Entkräftet bitte meine Vermutungen, auch wenn sie möglicherweise angreifend gedeutet werden können, vielleicht hab ich ja auch nur irgendwo was überlesen.

    • Thomas Jung (SLUB)
      02.02.2010 16:09
      Transparenz?! (@Gandalf)

      Hallo Gandalf,

      im Blogeintrag vom 21.12.2009 wurden die wichtisten Regelungen und Beweggründe dazu erläutert:

      http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2009/12/21/anpassung-der-verzugsgebuehren-zum-1-februar-2010/

      Darüber hinaus finden sich auf unserer Website im Bereich Benutzung und Service die detailierten Gebühren und Entgelte:

      http://www.slub-dresden.de/benutzung-service/gebuehren-und-entgelte/

      An beiden Stellen wirst du sicherlich erkennen das es uns nicht um die CashCow geht sondern um den neuerlichen Versuch säumige Nutzer zu Überzeugen ihre geliehenen Medien fristgerecht zurück zu bringen und unserer immer weiter steigenden Kosten bei einem recht umfangreich ausgebautem Serviceangebot zu decken.

      Viele Grüße,
      Thomas...

  • Torsten
    01.02.2010 19:06
    Fernstudent

    Ich muss sagen,dass ich die Reglung nicht so gut finde!
    Bei mir ist dass kein böser Wille, wenn ich ein Buch zu spät zurück gebe. Als Fernstudent und Nicht-Dresdener bin halt nicht so oft in Dresden!! Also, Daumen runter!

    • Surpi
      01.02.2010 19:44
      @Fernstudent

      Dem schließe ich mich an!

  • ST
    01.02.2010 13:43
    Oh Schreck...

    Ich kann verstehen, dass man den säumigen Nutzern noch mehr an den Kragen will, aber es tat auch schon vorher genug weh, wenn man es aus persönlichen Gründen nicht schaffte seine Bücher rechtzeitig abzugeben. Da man ja meist doch mehr als ein Buch im Schrank stehen hatte. Und manch einer kann sich eben nicht die teuere Fachliteratur leisten und überzieht dann eben mal ein vorgemerktes Buch, weil man es eben dringend für die Erstellung der Diplomarbeit etc. benötigt...
    Ich hoffe nur, daß die Gebührenerhöhung dann auch in die Anschaffung neuer Bücher geht, die dann doch mal in mehr als einem Exemplar in ganz Dresden vorhanden sind...

    • poly
      03.02.2010 07:06
      Zweck

      Und wenn nur einer von den, tut mir leid, Asozialen, die ihre Bücher wissentlich länger behalten, dazu gebracht wird, es pünktlich abzuliefern, hat sich die Sache schon gelohnt. Du bist weder die einzige Person die sich die Literatur nicht selber leisten kann, noch die einzige die grad Prüfungen hat oder Diplom schreibt.

  • TJ
    01.02.2010 11:22
    Frechheit

    Warum gab es vorab keine E-Mail, die einen über die Änderung der Verzugsentgelte in Kenntnis gesetzt hat? Mein Benutzerkonto wurde heute für ein überzogenes Buch gleich mit 3 Euro zusätzlich belastet.

    • Tom
      01.02.2010 11:36
      @Frechheit

      Total Pragmatische Lösung: Nicht überziehen! Oder einfach verlängern! ;)

  • randOM
    01.02.2010 10:56
    Weg tun muss es...

    Offensichtlich muss es weh tun. Da ich auch eher etwas schlampig bin, begrüße ich die Idee mit der Erinnerungsmail. Dass die kostenlos ist, halte ich aber für selbstverständlich und nicht erwähnenswert...

    • Grit
      04.02.2010 19:07
      -

      Die Erinnerungsmail ist gut, da stimme ich zu. Nur leider hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass eine Mail der Slub nicht alle Studierenden erreicht, da sie beispielsweise kein .de- oder .com-Postfach haben. Fand ich interessant und hoffe, dass es diesmal anders wird...
      Eine Mahnungsmail, so nach ner Woche vielleicht wäre auch nicht schlecht. Es gibt ja auch Studenten, die aus Versehen ein Buch von 12 vergaßen abzugeben, sind sich aber sicher, dass alle weg sind und gucken nicht mehr in ihr Konto - bis es dann gesperrt ist.
      DAS wäre echt noch ganz toll!

  • GH
    01.02.2010 09:44
    Oh Schreck!

    Bitte kein „´“ sondern ein „’“. Wir sind doch alle bibliophil. ;-)

    Aber die Regelung finde ich gut!

    • Achim Bonte (SLUB)
      01.02.2010 11:01
      @Für die Bibliophilen ...

      Hallo,

      wenn's weiter nichts ist ;). Danke für die Berichtigung.