Der Deutsche Bibliotheksverband, die Interessenvereinigung aller deutschen Bibliotheken, hat am 18. September zum Entwurf des sächsischen Koalitionsvertrags Stellung genommen. Den Wortlaut dieser Stellungnahme wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Dass das Thema "Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken" aktuell sehr beachtet wird, zeigt eine beinahe zeitgleich veröffentlichte Presseerklärung aus Hessen.
8 Kommentar(e)
Nachfrage Reaktion
Hallo Herr Bonte,
nach nun fast 8 Wochen wollte ich einmal nachfragen, ob Sie, d.h die SLUB, eien Antwort oder Reaktion auf die Presseerklärung erhalten haben?
Grüße
Maik
@Landespolitik zur Sonntagsöffnung
Hallo Maik,
vielen Dank, dass Sie an dem wichtigen Thema so beharrlich dran bleiben. Leider kann ich nichts Neues vermelden. Bitte schicken Sie mir mit persönlicher Mail Ihre Adresse. Ich informiere Sie gerne direkt.
@Antwort auf Presseerklärung
Hallo Dr. Bonte,
ich wollte nochmal nachfragen, ob Sie bereits eine Antwort erhalten haben?
Maik
@Landespolitik zur Sonntagsöffnung
Hallo Maik,
vielen Dank für die Nachfrage. Leider gibt es keinerlei Reaktion. Kommentieren kann ich das nicht. Wir bleiben aber wachsam und greifen das Thema wieder auf, sowie das möglich ist bzw. der Landtag aktiv wird.
@Gesetzliche Sonntagsöffnung
Hallo Juliane,
ich kann hier nicht für die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes sprechen, sehe aber im wesentlichen folgende Vorteile:
1. der Aufreger bisher war (auch in der Politik, s. Bundestagspräsident Norbert Lammert im Herbst 2008, der just das Beispiel "Autowaschanlagen" vs. "Bibliotheken" benutzt hatte), dass Öffentliche Bibliotheken wie Gewerbebetriebe behandelt werden und daher von Ausnahmeregeln zur Sonntagsöffnung ausgeschlossen sind. Aus Sicht des DBV geht damit eine gewisse Mißachtung der Aufgaben der Bibliotheken einher, auch im Vergleich zu anderen Kultureinrichtungen (wie Museen und Theatern, die ja durchaus sonntags geöffnet haben). Diese Mißachtung wird nun nicht kleiner, wenn man Autowaschanlagen ausdrücklich vom Arbeitsverbot an Sonntagen ausnimmt, die ÖB aber weiterhin nicht. Es geht also zunächst um eine Würdigung der bildungs- und kulturpolitischen Funktion der Bibliotheken als meistbesuchten Kultureinrichtungen in Deutschland.
2. zeigt eben die Erfahrung auch, dass zusätzliche Aufgaben, die vom Gesetzgeber (der i.d.R. auch Unterhaltsträger ist) ausdrücklich unterstützt werden, auch leichter zu finanzieren sind. Dies sticht im Fall unseres Themas nur eingeschränkt, da die meisten ÖB von den Kommunen finanziert werden.
Zu beachten ist aber, dass ÖB ja nicht zwangsläufig sonntags öffnen MÜSSEN. Wo eine Stadt sich das aber leisten kann und will, sollte es möglich sein.P.S. Um die Tastatur kümmern wir uns.
Sonntagsöffnung
Hallo Herr Bonte,
ich frage ich mich gerade, was sich denn ändern würde, wenn die Sonntagsöffnung gesetzlich verankert wäre. Hätte das Auswirkungen auf die personelle/finanzielle Situation der Slub? Denn geöffnet ist sie ja schon jetzt sonntags. Und eine Erweiterung des Angebots, so dass auch Ausleihe/Rückgabe sonntags möglich wären, würde ja mehr finanzielle Mittel erfordern, was durch die bloße Gesetzesänderung nicht wohl erreicht würde.
P.S. am Arbeitsplatz BO1157 funktioniert die Taste M auf der Tastatur nur mit enormem Kraftaufwand
@Stellungnahme der Staatsregierung?
Hallo Maik,
mir ist bisher keine bekannt. Da Herr Tillich erst heute als Ministerpräsident wiedergewählt worden ist und morgen sein Kabinett vorstellen wird, besteht aber durchaus noch Hoffnung ... Die DNN haben die DBV-Pressemitteilung heute ausführlicher thematisiert.
Antwort?
Lieber Herr Bonte,
gibt es denn hierzu bereits eine Stellungnahme der beiden Herren aus der Politik?
Grüße
Maik