SLUBlog

Permalink

Scans aufs Handy. ACRIBIT stellt Scanner mit Verbindung zu mobilen Endgeräten vor

Nachdem unsere Partnerfirma ACRIBIT Copyshop GmbH bereits im Frühjahr gerätetechnisch aufgerüstet hat, präsentiert sie seit letzter Woche mit dem Buchscanner Bookeye 4 in der Zentralbibliothek (im Erdgeschoss im Durchgang zur Lehrbuchsammlung) einen neuen Aufsichtscanner mit Verbindung zu mobilen Endgeräten. Mit der App Scan2Pad können der Scanner über ein Smartphone oder Tablet gesteuert und die Images direkt auf Ihrem mobilen Gerät gespeichert werden.

ACRIBIT will wissen, wie die neue Technik ankommt und stellt sie daher während einer Testphase kostenfrei zur Verfügung. Unter allen TesterInnen, die einen kurzen Bewertungsbogen ausfüllen, wird zudem eine "Codex Dresdensis" des Glashütter Uhrenherstellers Kronsegler verlost. Eine Einweisung in das neue Gerät gibt's täglich um 14 Uhr direkt am Standort.

Fragen und Wünsche zum Scan- und Kopierservice bitte direkt an ACRIBIT oder auch hier im Blog.

21 Kommentar(e)

  • ACRIBIT Copyshop
    29.11.2012 10:29
    Ende der Teststellung

    Am 26.11.2012 haben wir die Teststellung des Bookeye 4 beendet.
    Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und die zahlreichen ausgefüllten Bewertungsbögen, die wir nun an unseren Partner Image Access weiterleiten.

    Es wurden insgesamt über 50 Bewertungsbögen ausgefüllt. Die ersten Auswertungen lassen ein großes Interesse an den neuen technischen Möglichkeiten und ein grundlegendes positives Feedback erkennen, auch wenn noch kleinere Fehler aufgetreten sind. Im Durchschnitt hat jeder Nutzer 167 Seiten gescannt, entweder direkt auf den USB-Stick oder durch die neue Variante per Tablet-PC. Insgesamt wurden ca. 5.000 Scans innerhalb der Testphase erstellt.
    Die Auswertung ermöglicht es uns und unserem Partner auf die Kundenwünsche zu reagieren und ggf. Anpassungen bzw. Verbesserungen vorzunehmen.

    Mit dem Ende der Teststellung können wir nun auch in den nächsten Tagen den glücklichen Gewinner einer "Codex Dresdensis" auslosen. Also Daumen drücken!
    Wie es mit der neuen Generation des Bookeyes weitergeht, werdet ihr auf unserer Internetseite oder hier im SLUBlog erfahren.

  • L. W.
    20.11.2012 16:18
    Quittung/Kaufbeleg zur Kopierkarte

    Und ich zitiere: "Rückgabe spätestens 3 Jahre nach Kaufdatum! [...] Quittung bitte aufbewahren!"

    Fazit: Es gibt also einen internen Hinweis.

  • Ego sum, qui sum
    20.11.2012 14:08
    Egal

    Lieber Albrecht,

    wieso ist das Thema eigentlich so wichtig, wir reden hier über 5 Euro auf einen Zeitraum von 3 Jahren. Machen sie im Jahr 333 Kopien sind das in 3 Jahren 1000, also verteuert sich ihre Kopie wenn sie die Karte nicht umtauschen um 0,005 Euro. Kalkulieren sie es doch einfach mit ein, die Menge an Arbeit die geleistet wird um ihre aggresiven Posts zu beantworten ist teurer, als ihre Karte.

    • Albrecht von der Lieth
      22.11.2012 14:58
      ...

      Warum ich dran bleibe? Ganz einfach - weil mich schlechte/fehlende Argumente stören. Zu Beginn dieses Threads wurde (übrigens nicht von mir) eine vollkommen legitime Frage gestellt: Welche Gründe gibt es dafür, dass die Copycard-Kaution nach einer bestimmten Zeit verfällt?

      Bislang fehlt darauf trotz mehrfacher Nachfrage noch eine Antwort. Was mich schlussfolgern lässt, dass keine Antwort auch eine Antwort ist.

      Noch kurz zwei Anmerkungen zur Kostenkalkulation:

      - Man kann das Argument genauso gut gegen Sie verwenden: So unerheblich, wie sich die Kaution auf meine Kopierkosten auswirken, so unerheblich wirken sie sich auf die Umsätze von Acribit aus. Einen rechten argumentativen Gewinn ergibt dies für keine Seite.

      - Man könnte aber auch eine Alternativrechnung aufmachen. Die ginge in etwa so: Alljährlich erwerben mehrere tausend neue Studierende (dieses Jahr hatte die TU 7900 Ersties) eine Copycard...



      /thread

  • Albrecht von der Lieth
    18.11.2012 15:36
    Danke ...

    ... damit wäre immerhin geklärt, dass eine substantielle Antwort möglich war.

    Nach wie vor scheint jedoch der eigentliche Punkt des Disputs nicht klar zu sein: Die Frage dreht sich nicht darum, ob eine Kaution oder eine Gebühr erhoben werden sollte, sondern allein darum, wieso es eine "Kaution mit Haltbarkeitsdatum" sein sollte.

    Sie haben gute Gründe dafür gebracht, weswegen die Kopierkarten von Zeit zu Zeit umgetauscht werden sollten. Weiterhin unbeantwortet bleibt, was einen Umtausch nach 35 Monaten von einem Umtausch nach 37 Monaten derart unterscheidet, dass ersterer kostenfrei möglich ist, letzterer jedoch nicht.

    Aber gut.

    Meine letzter Vorschlag in dieser Sache: Sie müssen zugeben, dass weder ein wörtlicher Hinweis beim Kauf, ein Vermerk in den AGB noch ein Hinweis auf dem Kassenbon realistischerweise zur Folge hat, dass ein Studierender nach drei Jahren noch präsent hat, die Karte umtauschen zu müssen. Das würde immerhin bedingen, dass er sich den Termin beim Kauf im überübernächsten Kalender vermerkt, oder den Kassenbon aufhebt und sich einfach so nach drei Jahren entsprechend erinnert. Beide Alternativen sind relativ unwahrscheinlich. Von daher der Vorschlag, auf den Karten ein Feld vorzusehen, auf dem das "Ablaufdatum" vermerkt werden kann, zusammen mit dem Hinweis auf Kautionsverlust. Damit hätte ein Studierender wenigstens eine reelle Chance, sich an den Termin tatsächlich zu erinnern. Sicher lassen sie ja alle Jubeljahre mal einen neuen Satz Karten produzieren, so dass eine solche (minimale) Designänderung rel. problemlos möglich sein sollte.

  • Falk Mättig
    12.11.2012 14:35
    Scans mit Bookeye4 auf mobile Endgeräte

    Seit ca. 14 Tagen haben wir jetzt den Bookeye4 inklusive der Applikation „Scan to Mobile“ als Teststellung eingerichtet. Zusätzlich steht der Dienst „Scan to USB“ zur Verfügung. Diese Funktionen sind für die Nutzer in der Zeit der Teststellung kostenfrei. Das Ziel dieser Teststellung ist, Informationen über Funktionalität und Bedienkomfort zu sammeln und an den Hersteller weiterzuleiten. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob die Funktion (die es übrigens nur an den Bookeye4 gibt) „alltagstauglich“ ist und in die SLUB Einzug halten sollte. Die bisherigen Nutzer unseres Testgerätes konnten uns bis jetzt eine durchaus gute bis sehr gute Funktionalität bescheinigen. Verbesserungsvorschläge und Wünsche, die gemacht worden sind, leiten wir an den Hersteller der Geräte weiter. Das dient zur weiteren Verbesserung der Produkte. Vielen Dank an diejenigen, die uns bis jetzt unterstützt haben und damit aktiv zur Verbesserung der technischen Ausrüstung in der SLUB beitragen. Alle diejenigen, die es noch nicht getestet haben, lade ich dazu herzlich ein.
    Ein weiterer Punkt, der in einigen Kommentaren zu lesen war, ist die Erhebung einer Karten-Kaution, die für viel Gesprächsstoff sorgt. Dieses Thema hat in den vergangenen Jahren immer mal wieder zu Anfragen geführt und wurde deshalb auch am 12. Mai 2011 ausgiebig mit dem Studentenrat und der Generaldirektion der SLUB besprochen. Die Handhabungsweise wurde im letzten Jahr noch einmal dahingehend geändert, dass wir auf den Kassenbelegen neben dem Datum einen Hinweis bzgl. der 3 Jahre Umtauschfrist aufdrucken. Somit wird verbal von unseren Mitarbeitern, schriftlich auf dem Kassenbeleg und natürlich in den AGB auf der Internetseite auf diese Verfahrensweise hingewiesen.
    Es ist bekannt, dass auf unserer Karte Geldwerte gespeichert werden. Daher sind die Karten auch immer PIN geschützt. Die Sicherheitsvorkehrungen der Kartenhersteller verbessern sich permanent. Viele Funktionen sind über die Kartenauthentifizierung möglich geworden. Ich denke dabei an das Drucken von allen öffentlichen PC`s in der SLUB oder über das Internetportal „indiprint“. Wir sind daher bestrebt, die Qualität und die Sicherheit des Kartensystems zu erhalten und die „alten“ Karten aus dem Markt zu nehmen oder neu zu programmieren (sofern es der Verschleiß der Karte zulässt). Natürlich kann man immer über Transparenz oder Verfahrensweise diskutieren. Auch wir haben lange darüber nachgedacht, welcher Weg (Kauf oder Kaution) der bessere ist. Wir haben uns für den Kautionsweg entschieden und glauben auch heute noch, damit den Nutzern eine gute Möglichkeit zu geben, unsere Technik nutzen zu können.
    Falls ich nicht alle Fragen beantwortet habe, bin ich gern zu einem persönlichen Gespräch innerhalb unserer Räume in der SLUB bereit. Geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten und Terminwunsch an die info@acribit-copyshop.de durch.

    • Lea Ilawia
      24.11.2012 21:21
      Lieber Falk Mättig,

      die Frage war nicht wieso eine Kaution erhoben wird, sondern wieso die verfällt. Dass hier diese Frage so gezielt ignoriert wird nährt doch nur den Verdacht, dass es sich hier um eine "versteckte Gebühr" handelt.

      Im Allgemeinen versteht man unter einer Kaution eine Art Pfand. Die sicher stellt, dass ein Gegenstand an dem die Nutzerin kein Eigentum hat wieder zurückgegeben wird. Ihre Verwendung des Begriffs ist also auf jeden Fall täuschend und ich nehme an sie würde einer Gerichtlichen überprüfung auch nicht Stand halten.

      (Das Argument des Verschleiß ist auch nicht wirklich stimmig. Wenn ich einmal eine Karte vier Jahre verwende verliere ich die Kaution. Tausche ich nach zwei Jahren bezahle ich nichts, der Verschleiß ist in der Summe aber der selbe!)

  • Albrecht von der Lieth
    06.11.2012 11:30
    Sehr schön...

    ... das ist doch die Aussage, die man gerne schon eine handvoll Posts weiter oben gelesen hätte. Ich warte gespannt auf die Erläuterungen von Aribit.

  • Albrecht von der Lieth
    05.11.2012 14:59
    Der Ton macht die Musik?

    Sorry,

    dann müssen Sie noch mal in logischer Propädeutik vorbeischauen. Aus A und B folgt nicht im Entferntesten C.

    Streng genommen folgt aus A und B gar nichts, denn sie bieten nicht genügend Information für eine valide Konklusion. Eine naheliegende(re) wäre jedoch: Acribit hat den Preis für die Kopierkarten im allgemeinen Geschäftsablauf eingepreist. So, nehme ich an, tut es zumindest jedes Unternehmen, das halbwegs bei Sinnen ist. Eine ebenfalls naheliegende wäre: Die Karten kosten etwas, jedoch nicht so viel, dass eine eigens dafür erhobene Gebühr "imagetechnisch" für die Firma attraktiv erscheint. Eine dritte gültige (wenngleich unwahrscheinliche): Acribit stielt die Karten bei Metro.

    Im Übrigen wundere ich mich über den gereizten Unterton. Im Überübrigen frage ich mich, warum Sie ein (nehme ich an) von der SLUB beauftragtes externes Unternehmen in einem Punkt verteidigen, den das Unternehmen doch am besten selbst erklären können sollte. Sie dürfen mich gerne korrigieren, aber Ihre erste Loyalität sollte bei Ihren Nutzern liegen, oder?

    Nun denn - es steht eine Frage im Raum auf die bislang immer noch keine befriedigende Antwort vorliegt. Die Sie, als Angestellter der SLUB, auch gar nicht beantworten können müssen.

    Von daher nochmals:
    - Welcher Sinn ist mit einer zeitlich begrenzten Kautionsfrist verbunden?
    - Wäre es dann nicht mindestens angemessen, das Kartenausstellungsdatum (sowie ein Hinweis auf Kautionsverlust) irgendwo (idealerweise auf der Karte) zu vermerken?

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      05.11.2012 15:12
      @Ton

      Vielleicht Sind Sie nicht gerade berufen, Gereiztheit im Ton zu monieren, schaut man sich Ihre vorherigen Beiträge an. Ich verteidige übrigens nicht Acribit, sondern mich im Besonderen, der ich der Unfähigkeit, Kritikpunkte zu verstehen, bezichtigt werde, sowie die SLUB-Mitarbeiter im Allgemeinen, die durch Ihre direkte Ansprache sehr wohl in Äußerungszwang geraten.

      Abgesehen davon werde ich mich mit Ihnen hier nicht weiter über Logik streiten. Vielmehr darf ich unseren Benutzern, deren Anwalt wir sehr wohl in erster Linie sind (was insbesondere Sie persönlich ja eigentlich auch wissen), versichern, dass wir mit Acribit die in Frage stehenden Punkte besprechen und Acribit sich hier auch selbst äußern wird.

  • Albrecht von der Lieth
    05.11.2012 12:58
    @ Jens Mittelbach

    Klarer Fall von Kritikpunkt nicht verstanden.

    Keiner moniert, dass eine Kaution erhoben wird. Eine solche führt - inshallah - dazu, dass Nutzer ihre Karten nicht ständig überall liegen lassen und somit (in der Tat) Kosten senken. Vollkommen sinnvoll.

    Es ist jedoch absurd, die *Verfallsfrist* der Kaution mit den Kosten der Karten zu begründen. Für eine Verfallsfrist der Kaution gibt es KEINEN rationalen Grund. Karten können vor Verfallsfrist umgetauscht werden - kostenfrei. Warum ist dies nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich? Eine nachvollziehbare Antwort darauf gibt es nicht.

    Bevor nun wieder die Replik kommt, dass die Karten mit Gebrauch verschleißen: Es geht nicht darum, dass die Karten nur eine bestimmte Lebensdauer haben. Meinetwegen könnenn sie diese haben, obgleich ich nicht sehe, dass diese viel tut außer Bürokratie zu schaffen. Eine kaputte Karte gibt sich schon zu erkennen - gleichgültig, ob dies bei einem Vielkopierer nach einem Jahr passiert oder einem Wenigkopierer nach zehn.*** Was lächerlich ist, ist dass ein Umtausch vor dieser Frist angeblich keine nennenswerten Kosten verursacht (denn wenn man Ihnen Glauben schenken darf, sind ja alle Mitarbeiter entsprechend geschult und alle Nutzer ensprechend präpariert, so dass es nie zu Kautionsausfällen kommt), danach jedoch nicht mehr möglich ist, bzw. einen Aufwand erfordert, der entsprechende, im normalen Geschäftsablauf nicht vorgesehen Kostendeckung erfordert.

    *** Unabhängig davon ist es schon interessant, dass für Diplomer etc. die Regelstudienzeit meist mind. 4 Jahre beträgt, so dass hier also ein Umtausch notwendig ist, man danach mit einer neuen Karte und weiteren drei Jahren jedoch in aller Regel zwei Jahre von der Uni weg ist, bevor die Karte abläuft.

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      05.11.2012 14:15
      @von der Lieth

      Dann noch einmal zum Mitschreiben: Mein enthymemisch formulierter Syllogismus ist wie folgt aufgebaut:
      Prämisse A: Kopierkarten kosten ihren Preis in der Herstellung und Distribution.
      Prämisse B: Acribit erhebt keinen Preis auf die Kopierkarten.
      Konklusion: Acribit ist kulant.

  • Tester
    05.11.2012 12:19
    App für Android friert ein

    Wollte nur mitteilen das die App auf meinem Galaxy S2 mit 4.0.3 und 4.0.4 einfriert,wenn ich das bookeye Netzwerk auswähle. Ich habe es noch nie geschafft, einen Scan über die App anzufangen...

  • Christoph
    03.11.2012 22:08
    Habe es ausprobiert

    Habe es heute mit 120 Buchseiten ausprobiert:

    Die Anleitung hat einen Reihenfolgefehler: Erst soll man sich ins nicht-öffentliche WLAN des BookEye einbuchen, dann wird die App gezeigt - also nochmal zurück ins eduroam und die App geladen.

    Die App selber ist sehr übersichtlich, aber mit dem BookEye habe ich zu kämpfen gehabt, da meine Buchseiten nicht ruhig liegen wollten.

    Enttäuschend langsam und mit einer "leeren" Ergebnisseite war dann der Export. Das iPad2 sollte doch genug Rechenpower für 120 Seiten Graustufen haben, oder?

    Was enttäuschen ist, dass es an einer erhöhten Ablage für das Tablet fehlt. Ich rede dabei nicht von einer Gerätespezifischen Halterung, sondern von einer Art "Pult", die einem im stehen die bequeme Tabletbedienung ermöglicht - sollte doch einfach umsetzbar sein, oder?

    Aber an sich ist es schön, das BookEye vom eigenen Tablet bedienen zu können ;)

  • Roberto
    03.11.2012 07:34
    AW : Jens Mittelbach

    Hallo Jens,
    sie haben recht, die Karten werden nur an den Standorten der Rechtswiss.& Erzwiss. ausgegeben. Aber letztere - wie ich es selbst erlebt habe- wissen davon nichts (Stand: vor 2 Wochen). Ich hatte bereits vor einem Monat mit einem SLUB-Mitarbeiter über diese Problematik gesprochen. Auch er kannte diese Regelung nicht! Er war über diesen Umstand überrascht, wollte sich aber darum "kümmern." Eine Stichprobe (!) bei Freunden (N~10), die schon länger die Karte haben, ergab, dass ihnen dieser wichtiger Aspekt nicht bekannt ist. Sie waren erstaunt und konnten sich auch nicht daran erinnern, über diesen Aspekt beim Erwerb der Karte informiert worden zu sein. Ich hatte im übrigem vor zwei Monaten mit einer Acribit-Mitarbeitern über genau jenen Punkt eine Diskussion geführt. Ihre Aussage (sinngemäß): Wir weisen beim Kauf über den Umstand hin. Wir informieren die Karteninhaber, wenn sie bei uns sind, dass ihre Karte abläuft. Nur blöd, dass man bei der Firma (in der SLUB) nicht zwangsläufig innerhalb von drei Jahren aufladen muss & dass keine Infos an den "Auflaufladeterminals" über den Status der Karte erfolgen. Selbst auf den Karten wird nicht auf diesen Umstand (Kautionsverlust nach drei Jahren) hingewiesen. Ich hatte Sie auch zum Grund für diese Maßnahme gefragt, denn es handelt sich ja um eine Kaution(!) nicht um eine Gebühr oder sonstiges. Es wurde auf die fadenscheinigen Angaben in den AGB´s verwiesen.
    Fazit: Die SLUB als eine öffentliche Bibo und Acribit mit diesem geschäftsgebaren passen nicht zusammen. Die AGB´s (§9) der Firma hat einen anrüchigen Beigeschmack. Dabei geht es auch anders, wie Sie (die sLUB) es mit den Bibliotheksausweisen handhaben: man muss die Gültigkeit in einem fest definierten Zeitrahmen erneuern. Alles transparent und von Anfang auch so kommuniziert.

    @Jens : "Die Kautionsregelung ist in unseren Augen kulant." Kulant? Richtig ist, dass die Karten Geld kosten. Warum dann nicht eine Gebühr , die bei Kauf erhoben wird (bspw. zwei oder drei Euro). Es mangelt an Transparenz. Ich vermute, dass die wenigsten Nutzer über den Verlust der Kaution informiert sind.
    Noch ein Aspekt: Die Karten kosten Geld. das ist auch richtig. Aber eine Kaution, die dann zurückerstattet wird, bringt dem Unternehmen auch nichts. Zudem bedarf es dieser Karte, um die Kopiertechnik der Firma zu nutzen. Somit sind doch im Kopierpreis die Kosten für die Karten eingepreist. Alles andere wäre (sorry) dämlich. Ihre Argumentation kann mich somit nicht überzeugen. Ich bleibe bei meinem Vorwurf, dass die Acribit hier zusätzlich Kasse machen will. Für eine öffentliche Einrichtung wie die SLUB ist das Geschäftsgebaren der externen Firma zumindest fragwürdig.

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      05.11.2012 11:06
      @Kulanz

      Liebe Nutzer, kulant ist, dass die Firma Acribit die Kosten der Kopierkarten nicht als einmalige Kartengebühr auf die Nutzer umlegt, sondern eine Kautionsregelung geschaffen hat. Wenn die Kaution verfällt, macht sie nicht "zusätzlich Kasse". Die Mitarbeiter der Firma verweisen grundsätzlich auf den Verfall der Kaution nach 3 Jahren. Dass SLUB-Mitarbeiter das gelegentlich versäumen, haben wir zur Kenntnis genommen und intern entsprechend über die Kautionsbedingungen informiert.

    • Albrecht von der Lieth
      04.11.2012 13:19
      +1

      Die Menge N wurde gerade auf 11 erhöht: Auch ich wurde nicht auf eine Kautionsverfallfrist aufmerksam gemacht. Davon abgesehen stimme ich Roberto zu - insbesondere das Kostenargument sticht nicht mal im Ansatz.

      Im übrigen ist auch auf der Karte nicht nur kein Hinweis auf einen Kautionsverfall sondern auch nicht auf ein Ausstellungsdatum vermerkt. Besteht das kulante Verhalten von Acribit also darin, dass sie einfach davon ausgehen, dass ich mir bei Kartenausstellung eine Erinnerung in den überübernächstjährigen Kalender setzte, der mich an einen Umtausch erinnert?

  • Roberto
    01.11.2012 09:20
    Kautionsanspruch der Kopierkarten erlischt nach 3 Jahren! (Warum?)

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen und alle Nutzer wie auch Mitarbeiter der SLUB mal auf folgenden Aspekt der Firma Acribit hinzuweisen:
    Zitat AGB´s
    "9. Kaution für Kopierkarten: Kopierkarten werden gegen eine Kaution in Höhe von 5 Euro ausgegeben oder über Automaten verkauft. Der Käufer hat das Recht, die Kaution bei Rückgabe der Kopierkarte zurück zu verlangen. [...]
    Die Kopierkarte gilt nach einer Nutzungsdauer von drei Jahren als verschlissen. Der Kautionsanspruch ist nach dieser Nutzungsdauer erloschen."

    Dieser Punkt ist weder Mitarbeitern noch den Nutzer bekannt. Nach Auskunft von Acribit werde jedoch auf den Umstand, dass die Kaution der Kopierkarten nach drei Jahren automatisch erlischt, beim Kauf hingewiesen. (Das kann ich nicht bestätigen.) Nur blöd, wenn dies nicht einmal die SLUB-Mitarbeiter wissen, die die Karten für die Firma verkaufen. Hier ist dringend Handlungsbedarf von seiten der SLUB-Verantwortlichen nötig.

    • Jens Mittelbach (SLUB Dresden)
      02.11.2012 14:34
      @Kautionsanspruch

      Hallo Roberto, Copycards der Firma Acribit werden nur an den Standorten Rechtswissenschaft und Erziehungswissenschaften von SLUB-eigenem Personal ausgegeben (nicht verkauft ;-)). Wir weisen immer auf die AGB von Acribit hin (http://www.acribit-copyshop.de/AGB.html). Dort steht in § 9, dass die Kopierkarten vor Ablauf von 3 Jahren kostenfrei umgetauscht werden können. Verschleißerscheinungen an den Kopierkarten machen ein solches Verfahren nötig. Bitte beachten Sie, dass es im Ermessen von Acribit liegt, auch die Karten selbst (die ja nicht an Bäumen wachsen, sondern hergestellt und bezahlt werden müssen) etwas kosten zu lassen. Die Kautionsregelung ist in unseren Augen kulant.

      Für die Mitarbeiter der SLUB, die die AGB von Acribit nicht vollständig präsent haben, haben wir aus Anlass Ihrer Beschwerden noch einmal internes Informationsmaterial erstellt.

    • Reni
      02.11.2012 10:24
      Ja, warum?

      Roberto, ich bin völlig mit dir einverstanden. Mich wundert es auch, warum dieser Anspruch (genau) nach 3 Jahren erlischt. Was ist mit allen Studenten, die diese Karte mehr als 3 Jahre benutzen wollen? Warum soll der Anspruch überhaupt erlöschen??

  • Moritz Dorka
    29.10.2012 15:24
    Spielzeug?

    Ich muss gestehen das neue Bookeye mangels Tablet noch nicht selbst ausprobiert zu haben, aber beim Lesen des obigen Textes denke ich spontan eher an "Spielzeug" als an ernsthafte Anwendung. Und ich sehe eigentlich auch nicht so recht ein, warum ich mein eigenes Tablet mitbringen soll um damit fremde Hardware zu bedienen. Bisher dachte ich Acribit sei ein Dienstleister, macht also was für mich - und nicht umgekehrt.
    Viel lieber wäre mir, wenn man sich Scans wieder per Mail zuschicken lassen könnte und es endlich mal eine OCR an den Bookeyes gäbe. Aber das sind offenbar zu pragmatische Wünsche...