SLUBlog

Permalink

Artikel bei ResearchGate und Co hochladen: Welcher Verlag erlaubt was? Und wie Open Access ist das eigentlich?

Akademische Netzwerke erfreuen sich großer Beliebtheit: Die sicher bekanntesten Plattformen sind ResearchGate und Academia.edu, die nach eigenen Angaben über 10 Mio. bzw. 40 Mio. Mitglieder haben. Das Prinzip ist einfach: Wie bei anderen sozialen Netzwerken auch kann sich jeder kostenfrei registrieren und ein eigenes Profil anlegen. Die Plattformen versprechen, man könne sich mit Kolleginnen und Kollegen vernetzen, Publikationen mit anderen teilen, Statistiken bekommen über Aufrufe und Zitationen der eigenen Publikationen, interessante Stellen finden, und vieles mehr.

 

„Publikationen mit anderen teilen“ legt den Gedanken nahe, dass akademische Netzwerke auch Open Access fördern, und dass wer seine Publikationen hier einstellt, Open Access publiziert. Die Verantwortlichen von Repositorien sehen das häufig anders, so auch wir: Es geht beim Open-Access-Publizieren um weit mehr als das Hochladen von PDFs! Wirklich Open Access ist ein Artikel, wenn er in einem gesicherten, standardkonformen und offenen Archiv zur Verfügung gestellt wird.

 

Einen informativen Vergleich von akademischen Netzwerken mit Open-Access-Repositorien hat das Office for Scholarly Communication der University of California erarbeitet. Deutlich wird, dass akademische Netzwerke eine ganz andere Funktion erfüllen als OA-Repositorien – Vernetzung und Profilbildung stehen hier im Vordergrund. Kritikpunkte an den bestehenden Netzwerken sind u.a. Fehlen von standardisierten Schnittstellen, auf Vermarktung der Nutzerdaten abzielende Geschäftsmodelle und ein zu lockerer Umgang mit den Nutzerdaten. Repositorien, die von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden, haben im Vergleich die zentrale Aufgabe, Inhalte langfristig verfügbar zu machen. Inhalte erhalten einen dauerhaften, zitierfähigen Identifier (DOI oder URN) und sind auch noch nach vielen Jahren verfügbar. Die Betreiber der Repositorien stellen offene Schnittstellen zur Verfügung und arbeiten mit digitalen Langzeitarchiven zusammen.

 

Trotz aller Kritik an ResearchGate und Co: Wenn man akademische Netzwerke nutzt und auch die Artikel teilen will, was gilt es dann zu beachten? Wir haben uns die Bedingungen von fünf großen Wissenschaftverlagen* genauer angeschaut: Dürfen Autorinnen und Autoren ihre Artikel in akademischen Netzwerken verfügbarmachen?

Verlag
Preprint**Postprint**Verlagsversion
DeGruyterneinneinnein
Elsevierjaneinnein
IEEEnein nein nein
Springerjaja, 12 Monate nach Erscheinennein
Taylor & Francisjaja, Embargo abhängig von Zeitschrift (12–24 Monate) nein

[*] Die Angaben gelten für Closed-Access-Artikel; sind die Artikel Open Access und unter einer freien Lizenz erschienen, dürfen Sie zu den Bedingungen dieser Lizenz genutzt und dann sehr wahrscheinlich auch in akademischen Netzwerken eingestellt werden.

[**] „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.

 

Die Vorgaben der Verlage im Detail:

  • DeGruyter erlaubt den Autorinnen und Autoren von Mehrfachautorenwerken (also für Beiträge in Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbänden oder Datenbanken) das Teilen der Manuskript- oder Verlagsversion auf der eigenen Webseite oder dem institutionellen Repositorium 12 Monate nach der Erstveröffentlichung. Die Beträge dürfen hingegen „nicht in öffentlichen und/oder kommerziellen thematischen Verzeichnissen“ (z.B. PubMed Central) eingestellt werden. Ebenfalls nicht gestattet ist das Einstellen von Volltexten in akademischen Netzwerken; dies wurde uns auf Anfrage vom Verlag bestätigt. (Quelle: DeGruyter Repository Policy, Open Access Policy, Auskunft Verlag)
  • Elsevier erlaubt, das eingereichte Manuskript eines Zeitschriftenartikels (Preprint) jederzeit und überall im Volltext verfügbar zu machen. Das finale Manuskript (Postprint) hingegen darf erst 12 bis 24 Monate nach erstem Erscheinen auf einem institutionellen oder disziplinären Repositorium eingestellt werden. Das Teilen in akademischen Netzwerken darf also nur für den Preprint, nicht für den Postprint oder gar die Verlagsversion erfolgen. (Quelle: Elsevier Sharing Policy.)
  • IEEE gestattet, eine Manuskriptfassung über institutionelle Repositorien online zu stellen. Die eingereichte Manuskriptfassung (Preprint) darf auch in bestimmten Fachrepositorien (insbes. arXiv.org) eingestellt werden; nach Erscheinen muss dies aber gegen das akzeptierte Manuskript (Postprint) ausgetauscht werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Einstellen von Volltexten in akademischen Netzwerken nicht gestattet; dies wurde uns auf Anfrage vom Verlag bestätigt. (Quelle: IEEE Electronic information dissemination policy, copyright form, FAQ on Authors‘ Posting of Accepted IEEE Papers, Auskunft Verlag)
  • Springer gestattet Autorinnen und Autoren von Zeitschriftenartikeln (Achtung, für Buchbeiträge gelten andere Regeln!), das eingereichte Manuskript (Preprint) jederzeit und das begutachtete Manuskript (Postprint) 12 Monate nach erstem Erscheinen online zu stellen. Die Beiträge dürfen in institutionellen oder disziplinären Repositorien oder akademischen Netzwerken eingestellt werden. (Quelle: Springer Self-archiving Policy, FAQ authors‘ rights)
  • Taylor & Francis gestattet Autorinnen und Autoren von Zeitschriftenartikeln (Achtung, für Buchbeiträge gelten andere Bestimmungen!), das eingereichte Manuskript (Preprint) jederzeit und das begutachtete Manuskript (Postprint) 12 bis 24 Monate nach erstem Erscheinen (abhängig von der Zeitschrift) online zu stellen. Die Beiträge dürfen in institutionellen oder disziplinären Repositorien oder akademischen Netzwerken eingestellt werden. (Quelle: Taylor & Francis Sharing your work, Open Access journal finder)

 

Unser Fazit: Nutzen Sie die Upload-Funktion in akademischen Netzwerken mit Bedacht – manche Verlage gestatten den Upload nicht für die Verlagsversion und für die Manuskriptfassung erst nach Ablauf eines Embargos; manche Verlage verbieten den Upload ganz und gar. Nutzen Sie akademische Netzwerke zum Netzwerken! Und nutzen Sie für das Open-Access-Publizieren nicht-kommerzielle, offene Plattformen (z.B. Qucosa, den sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver für Wissenschaft und Wirtschaft), die eine langfristige freie Verfügbarkeit und Archivierung sicherstellen. Bei der Prüfung, welche Version Sie im Repositorium wann verfügbar machen dürfen, unterstützen wir TU-Angehörige gern!

 

Dieser Blogpost wurde von Michaela Voigt - ehemalige Mitarbeiterin im Open Access-Team der SLUB - im Blog der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin veröffentlicht und steht unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

 

Danke für diesen Hinweis:

4 Kommentar(e)

  • Wolff, Alexander
    23.08.2016 16:03
    Private Kommunikation

    Mich würde interessieren die rechtliche Lage im folgenden Falle interessieren:
    Person A veröffentlicht einen Fachartikel in einer ordentlichen Zeitschrift (closed access) und macht bei ResearchGate kenntlich, dass er diesen Artikel geschrieben hat. Person B schreibt daraufhin Person A eine private Nachricht in diesem Netzwerk und bittet um Zusendung des Artikels per E-Mail.

    Wäre das Person A erlaubt?

    • Matti Stöhr
      02.09.2016 09:43
      Privatkopie von Artikeln va ResearchGate & Co.

      Lieber Herr Wolff,

      bitte entschuldigen Sie vielmals die verzögerte Antwort. Bei der direkten Anfrage nach einem Artikel o.ä. via Mail oder einer persönlichen Nachricht über ein (wissenschaftliches) soziales Netzwerk und der Dokumentweitergabe per Mail handelt es sich gem. §53 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes faktisch um eine Privatkopie und ist damit rechtens - sofern die Nutzung nicht kommerziellen Zwecken dient. (Vgl. etwa https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie und die darin zitierte Literatur!)

      Beste Grüße

      Matti Stöhr

  • Klaus Graf
    19.08.2016 18:14
    Qucosa ist indiskutabel

    https://archivalia.hypotheses.org/58598

    • Konstantin Hermann
      22.08.2016 12:48
      Re: Qucosa

      Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

      für Ihren Hinweis vielen Dank.
      Hintergrund der Umstände, die Sie bzw. der Autor der Arbeit hatten, ist der, daß die Umsetzung der Anforderungen an eine Schnittstelle Teil einer größeren Softwareumstellung in Qucosa ist. Daher befindet sich seit Umstellungsbeginn der Hinweis auf der Rechercheseite, wie die Suche hinsichtlich des Gesamtbestands als auch des Bestands einzelner Mandanten, zum Ergebnis führt.

      Der Link zur Arbeit des Autors funktioniert in Qucosa seit dem 13. Juni. Sie haben recht, daß die Suche über BASE, Google, KVK usw. aufgrund der eingangs erwähnten Softwareumstellung derzeit keine Ergebnisse erzielt. Dies betrifft die neu eingestellten Dokumente.

      Die Arbeiten daran werden voraussichtlich Ende des dritten Quartals abgeschlossen sein, so daß die Sichtbarkeit der betreffenden Arbeit und der anderen neu eingestellten über die genannten Angebote wie BASE usw. dann gewährleistet ist.