Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters, der Sachsenspiegel, enthält zu einem erheblichen Teil auch Normen, welche Reaktionen der Betroffenen und der Gesellschaft bzw. von deren Repräsentanten auf den Rechtsbruch festlegen. Sie verkörpern jenen Teil des Rechts, den wir heute als „Strafrecht“ bezeichnen. Der Reiz einer dezidierten Betrachtung dieses Rechtsbereiches auf der Grundlage des Sachsenspiegels ergibt sich unter anderem daraus, dass man grundsätzlich drei Quellengattungen zu den jeweiligen Missetaten und Sanktionen, einschließlich der dazu gehörigen Verfahrensarten, zur Verfügung hat: den Text des Sachsenspiegels (um 1225), die Glosse zum Sachsenspiegel-Landrecht (um 1325) und die Bilder in den berühmten codices picturati (Bilderhandschriften) des Sachsenspiegels (ca. 1300 – ca. 1375). So lässt sich die ferne Welt des mittelalterlichen Strafrechts im großen Wirkungsgebiet des sächsischen Rechts eindrucksvoll, anschaulich und farbenfroh entfalten.
Der Vortrag beruht auf den langjährigen Forschungen des Referenten zum Sachsenspiegel und auf den Editionsarbeiten zu den Sachsenspiegel-Glossen bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig.
Vom 28. November 2016 bis 9. Januar 2017 ist die Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels im Buchmuseum zu sehen, täglich von 10 bis 18 Uhr. Jederzeit könenn Sie den Sachsenspiegel in unseren Digitalen Sammlungen betrachten.
Mord und Totschlag in Text, Glosse und Bildern des Sachsenspiegels. Ein Beitrag zum Topos ’Gewalt’ im Mittelalter aus rechtsgeschichtlicher Sicht
Vortrag von Univ.-Prof. Dr. iur. Heiner Lück, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
13.12.2016, 18:00 Uhr
Vortragssaal der SLUB, Eintritt frei
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