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NS-Raubgut in der SLUB. Neues Projekt zur Aufarbeitung alter Verbrechen
Mit Fördermitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und unterstützt von der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung wird die SLUB bis Ende 2012 die Handschriften, Drucke und Karten der Zugangsjahre 1933 bis 1945 der ehemaligen Sächsischen Landesbibliothek systematisch auf unrechtmäßigen Erwerb untersuchen. Ziel ist, NS-Raubgut zu ermitteln, zu kennzeichnen und soweit möglich an die rechtmäßigen Erben zu restituieren. Neben der SLUB profitier(t)en unter anderem auch die Universitätsbibliothek Leipzig und das Sächsische Staatsarchiv von dem seit 2008 bestehenden Förderprogramm des BKM.
Dass es bedauerlicherweise auch in den Beständen der ehemaligen Sächsischen Landesbibliothek Grund für ein solches Provenienzforschungsprojekt gibt, ist lange bekannt. Bereits 1991 gab die SLUB 295 Bücher an die Erben des Bankiers Victor Klemperer zurück. 2001 meldeten wir 154 bibliophile Drucke des Prager Knopffabrikanten Heinrich Waldes an die "Lost Art"-Internet Database, 2004 erhielten die Erben der Leipziger Verlegerfamilie Hinrichsen Teile einer wertvollen Autographen-Sammlung zurück, die 1938 beschlagnahmt worden und 1943 über einen Leipziger Antiquar in die Bibliothek gelangt war. Mit der Washingtoner Erklärung (1998) ist das Jahrzehnte sträflich vernachlässigte Thema in Politik und öffentlichen Einrichtungen breiter angepackt worden. Ausführlichere Informationen zur Provenienzrecherche in der SLUB werden wir im Rahmen des Projekts auf unseren Webseiten veröffentlichen. Methode und Ergebnisse der Ermittlung von NS-Raubgut können Sie sich bis dahin zum Beispiel bei den KollegInnen der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg anschauen, die die sehr aufwändige, planmäßige Detektivarbeit schon etwas länger betreiben.
4 Kommentar(e)
Rückgaben und Digitalisierung
Hallo René,
wir sehen diesen Zusammenhang ebenso, haben bereits einige Rückgaben jüdischen Eigentums vorgenommen und dies auch publiziert. (Vgl. dazu den Aufsatz im Sammelband: Jüdischer Buchbesitz als Raubgut, 2006.)
Die Digitalisierung nehmen wir vor der Rückgabe bei besonders wichtigen Werken mit Zustimmung der Eigentümer bzw. Erben vor. In einem aktuellen Fall, der kurz vor dem Abschluss, d.h. der Rückgabe der Bücher steht, haben wir erst kürzlich die Zustimmung der Erben zur Digitalisierung eines Unikates aus dem Fachgebiet Kunst und zur Veröffentlichung in den Digitalen Sammlungen eingeholt. Wir werden in Kürze darüber berichten.
Frank Aurich
Gute Sache
Ich find’s gut, dass sich die SLUB an dem Projekt beteiligt. Nur wenn unrechtmäßig (wenngleich auch unwissend) erworbene Exemplare zurückgegeben werden, ist man moralisch in der Position, um für die Rückgabe von Kriegsverlusten einzutreten.
In diesem Zusammenhang interessiert es mich, ob die Werke vor ihrer Rückgabe noch für die Allgemeinheit digitalisiert werden, oder ob es da moralische Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Glückwunsch und viel Erfolg
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und grüßen
aus Leipzig,
Das dortige NS-Raubgut-Team
Gratulation
Liebe KollegInnen,
wir gratulieren zur Förderung Ihres Projektes durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung. Es ist gut, dass immer mehr Bibliotheken sich dieser historischen Verantwortung stellen. Der Hinweis auf den Internetauftritt unseres Projektes hat uns sehr gefreut.
Beste Grüsse vom Provenienzforschungsteam aus Hammburg